Wie sieht folgendes aus.
Mandant hat Rechtschutzversicherung ab Juni 2010.
Januar 2010 muss er ALG2 beantragen. Hat im Prinzip zuviel Vermögen, gibt es aber richtig an.
Durch Kommafehler der Behörde berechnen sie es falsch, er kriegt die volle Leistung.
Februar 2011 erhält er einen Rückforderungsbescheid. Widerspruch erfolglos.
Rechtschutzversicherung sagt nun, dass sie die Kosten für das Klageverfahren nicht tragen, weil die es VOR Versicherungsbeginn war.
m.E. müsste die Versicherung aber zahlen, denn der Rückforderungsbescheid erreichte den Mandanten erst Februar 2011.
Was meint ihr?
Aussicht auf Erfolg hat die Sache in jedem Falle.
Deckung Rechtschutzversicherung abgelehnt
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Eintritt des Rechtsschutzfalles dürfte vorliegend der Rückforderungsbescheid sein.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Denen klar machen, daß der Rechtsschutzfall mit Erlaß des Rückforderungsbescheides eingetreten ist.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)