Richterliche Frist endet am Samstag
- Liesel
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Fallen die 15,00 Eur nicht nur an, wenn ein nachträglicher Prüfungstermin stattfindet?
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(UNHEILIG)
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Hm, du meinst also wirklich, wenn Fristende - wie hier - lt. gerichtlichem Beschluß auf einen Samstag fällt (wovon ich allerdings auch nicht überzeugt bin) und die Forderungsanmeldung am Montag darauf eingeht, wird wegen dieser Forderung ein NPT anberaumt?
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Wobei dann das Gericht der Kommentierung zu § 174 (?, kann grad nicht nachschauen) zuwider läuft. Danach sollen nämlich alle Anmeldungen, die bis zum Prüftermin eingehen, auch in diesem Termin mitgeprüft werden. Was in der Praxis natürlich nicht immer machbar ist, vor allem bei schriftlichen Verfahren. Aber generell wäre sie noch aufzunehmen, wenn sie am Montag eingeht.
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Sondern?!
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der Prüfungstermin ist erst am 30.11., also dürften keine Gebühren anfallen...