KFA beim Sozialgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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immi.love

#1

05.10.2011, 08:39

Hallo,

in einer Sozialrechtssache gegen die Bundesagentur für Arbeit beim Sozialgericht haben wir gewonnen. Die Kosten wurden der Gegenseite auferlegt. Mache ich da ganz normal einen KFA an das Sozialgericht mit den entstandenen Gebühren oder ist das im Sozialrecht anders? (anderer § im KFA? KFA an Behörde? etc.?)
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Liesel
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#2

05.10.2011, 08:42

Das Thema wurde schon mehrfach diskutiert.

:suche und wenn du dann immer noch Fragen hast, kannst du sie gern stellen.
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Sam29

#3

05.10.2011, 17:39

Im Sozialrecht gelten die gleichen Regeln wie im Zivilrecht. Ergo ganz normaler KFA an SG
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