Shit Vertretung; habe von Streitwerten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ja mal gar keine Ahnung
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Fall 1: Mdt. hat vom Arbeitgeber eine Änderungskündigung erhalten. Nach Beratung hat sie diese - ohne Vorbehaltsannahmeerklärung - auch hingenommen. Das Bruttoeinkommen belief sich auf 80.000,00 €/Jahr.
Fall 2: Mdt. hat vom Arbeitgeber eine Änderungskündigung erhalten. RA hat einen Änderungsverbehalt sowie eine Vereinbarung entworfen, dass aus der Kündigung keine Rechtswirkung mehr hergeleitet wird. Monatliches Gehalt brutto 3.000,00 € + Dienstwagen monatlich 300,00 + Bonuszahlung 3.000,00.
BEIDE Änderungskündigungen hatten iÜ nicht die Reduzierung des Lohns zum Inhalt!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)