Hey Ihr!
Shit Vertretung; habe von Streitwerten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ja mal gar keine Ahnung
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
Fall 1: Mdt. hat vom Arbeitgeber eine Änderungskündigung erhalten. Nach Beratung hat sie diese - ohne Vorbehaltsannahmeerklärung - auch hingenommen. Das Bruttoeinkommen belief sich auf 80.000,00 €/Jahr.
Fall 2: Mdt. hat vom Arbeitgeber eine Änderungskündigung erhalten. RA hat einen Änderungsverbehalt sowie eine Vereinbarung entworfen, dass aus der Kündigung keine Rechtswirkung mehr hergeleitet wird. Monatliches Gehalt brutto 3.000,00 € + Dienstwagen monatlich 300,00 + Bonuszahlung 3.000,00.
BEIDE Änderungskündigungen hatten iÜ nicht die Reduzierung des Lohns zum Inhalt!
Streitwert Änderungskündigung u.a.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Hallo Liesel!
Erst einmal vielen lieben Dank! Es gab aber keine Änderung betreffend den Lohn; sondern hier betreffend den Arbeitsort. Also 3 Bruttomonatsgehälter?
Werden bei Fall 2. Dienstwagen und Bonuszahlungen mit berücksichtigt?
Erst einmal vielen lieben Dank! Es gab aber keine Änderung betreffend den Lohn; sondern hier betreffend den Arbeitsort. Also 3 Bruttomonatsgehälter?
Werden bei Fall 2. Dienstwagen und Bonuszahlungen mit berücksichtigt?
- Liesel
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1. Würde die 3 Monatsgehälter nehmen
2. Ja, sofern regelmäßig gewährt
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