Jetzt hab ich verstanden, was du meinst...
Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass die RSV hier nicht einspringt, weil der Betrag eben pauschal (ob nun netto oder brutto) unter 150,00 EUR liegt. Das hat nichts damit zu tun, ob der Mdt vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Das spielt für die Abrechnung gegenüber der RSV keine Rolle. Außerdem denke ich, dass es in der Form auch Probleme bei der Erstattung der USt beim FA gibt.
Selbstbeteiligung
- Zonnie
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Hmmm... Irgendwie hatte mich das jetzt alles so versunsichert, insbesondere weil es bei eigentlich allen anderen Rechtsschutzversicherungen so durch ging, dass ich einfach nochmal bei der RS angerufen hab.
Der Sachbearbeiter sagte halt, dass es so im Versicherungsschein vereinbart sei und deswegen sei es halt so
Im Grunde denke ich, dass es falsch ist. Aber naja...
Der Sachbearbeiter sagte halt, dass es so im Versicherungsschein vereinbart sei und deswegen sei es halt so
Im Grunde denke ich, dass es falsch ist. Aber naja...
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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- Tigerle
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Also bei uns wurde das immer so gehandhabt. Annahme es wurde eine SB von 150,00 vereinbart:
nicht vorsteuerabzugsberechtigter Mandant
KN mit SB über EUR 150,00 inkl. Mehrwertsteuer
Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt
RS bekommt eine Netto-Rechnung abzüglich EUR 150,00 SB
Mandant bekommt eine Rechnung über EUR 150,00 SB zzgl. der insgesamt angefallenen Mehrwertsteuer.
Und wenn, wie oben beschrieben der Gesamtrechnungsbetrag unter EUR 150,00 liegt, dann bekam der Mandant sofort die Rechnung mit dem Hinweis, dass aufgrund der vereinbarten SB er diese komplett zu tragen hat.
nicht vorsteuerabzugsberechtigter Mandant
KN mit SB über EUR 150,00 inkl. Mehrwertsteuer
Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt
RS bekommt eine Netto-Rechnung abzüglich EUR 150,00 SB
Mandant bekommt eine Rechnung über EUR 150,00 SB zzgl. der insgesamt angefallenen Mehrwertsteuer.
Und wenn, wie oben beschrieben der Gesamtrechnungsbetrag unter EUR 150,00 liegt, dann bekam der Mandant sofort die Rechnung mit dem Hinweis, dass aufgrund der vereinbarten SB er diese komplett zu tragen hat.
- Adelia
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Also bei uns ist es so, sobald die Rechnung unter 150,00 EUR ist (brutto), bekommen sie die Mandanten (wenn sie eine Selbstbeteiligung haben). Ansonsten geht die Rechnung komplett - also ohne Abzug einer Selbstbeteiligung - an die Rechtsschutzversicherung und die zahlen dann eh nur den Differenzbetrag.
- Zonnie
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Ich sollte vielleicht auch in Zukunft die Selbstbeteiligung einfach nicht mehr abziehen. Soll die RS halt rechnen
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Seneca
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- Pisten_huhn83
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Das wäre wahrscheinlich die beste Lösung
Die RS macht doch immer alles richtig
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Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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- Adelia
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Na das ist glaube eine Lüge.Pisten_huhn83 hat geschrieben:Die RS macht doch immer alles richtig
Ne aber wir machen das immer so, ist auch besser wegen der Buchhaltung laut Aussage meiner Kollegin.
- Zonnie
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Adelia hat geschrieben:Na das ist glaube eine Lüge.Pisten_huhn83 hat geschrieben:Die RS macht doch immer alles richtig
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Seneca
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- Pisten_huhn83
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War ja auch nicht ganz ernst gemeint...
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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