Für die Scheidung addiere ich doch die Nettogehälter beider und mulipliziere sie mal 3. Das ist doch dann der GW für die Scheidung, oder? Also berechne ich aus diesem eine 1,3 VG?!
Für VA nehm ich einen GW von 1.000,00 €? Und dann? Nehm ich daraus nochmals eine 1,3 VG + Ust?
Addiere ich dann den Gesamtbetrag von Scheidung und VA zusammen?
Wie ihr seht, seht ihr nix, denn ich habe keinen blassen Schimmer
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