Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1
08.09.2011, 11:43
Hallöle!
Hab einen VB vorliegen gegen eine GmbH & Co. KG, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter. Jeder hat einen anderen Sitz. Mach ich jetzt ZV-Auftrag gegen GmbH oder gegen den geschäftsführenden Gesellschafter? Vielen Dank im Voraus.
LG
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petzilein
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#3
08.09.2011, 12:13
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !