Guten Morgen
Habe ich hier eine Akte vor mir liegen, in der wir einen Verein bezüglich der erhaltenen Kündigung des Nutzungsvertrages beraten haben. Der Verein hat eine Rechtsschutzversicherung. Es gab nur ein Beratungsgespräch, mehr ist daraufhin dann nicht mehr erfolgt.
Bin mir jetzt absolut nicht sicher, kann ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung jetzt 190 EUR netto für die Erstberatung abrechnen?
Beratung Verein
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
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- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
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- Wohnort: Nähe Stuttgart
Also die Grenze von 190€ dürfte hier nicht gelten, da es sich bei dem Verein nicht um einen Verbraucher handelt. Wenn ihr also eine höhere Gebühr ggü. der RSV begründen könnt, dann könntet ihr auch mehr abrechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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