Wegen der Zinsen wurde letztlich ein Vergleich geschlossen über € 60.000.
Handelt es sich hier in gebührenrechtlicher Sicht um einen Mehrvergleich??
Wie der abzurechnen wäre, ist mir klar, aber ich bin nicht sicher, ob hier überhaupt ein Mehrvergleich vorliegt. Müsste doch aber so sein, da ich ansonsten meine Gebühren "nur" aus € 54.855,87 erhalte, oder??
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)