Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
-
maka2
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 275
- Registriert: 25.03.2011, 18:06
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
#1
19.08.2011, 14:56
Hi,
soll nen KfA für die 2. Instanz machen (Berufung wurde abgelehnt; wir sind Berufungsbeklagte)
Mir schwirrt da noch irgendwas im HInterkopf rum, dass man diesen beim erstinstanzlichen Gericht beantragt. Oder??
Herrje, ich komm mal wieder net drauf und brauch bitte ne Antwort.
Sonniges WE,
maka2
-
jenniver
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2463
- Registriert: 24.07.2006, 21:13
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Düsseldorf
#2
19.08.2011, 14:58
Genau, Kfa immer Gericht I. Instanz.
-
charly03
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1678
- Registriert: 31.10.2006, 15:19
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
#3
19.08.2011, 14:59
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
-
maka2
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 275
- Registriert: 25.03.2011, 18:06
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
#4
19.08.2011, 15:11
Ihr seid klasse!
Schönes WE