Ich soll ne Forderung anmelden und hab zu dem Vordruck jetzt ne Anlage gemacht, da ich insgesamt 5 Hauptforderungen hab.
Muss diese Anlage nochmal extra vom Anwalt unterschrieben werden?
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
- sunny84
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"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Ok, dann lass ich Cheffe das sicherheitshalber mal unterschreiben.
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Ich hab hier ne Sache, da soll die Forderung übers Internet angemeldet werden. Im Schreiben des Insoverwalters steht drin, dass bei Anmeldung übers Internet die Forderungsanmeldung ausgedruckt und per Post übersandt werden soll. Soweit so gut.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich in dem Fall auch alles zweimal schicken muss? Oder reicht es wegen der Online-Anmeldung aus, wenn ich die Unterlagen nur einfach schicke?
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich in dem Fall auch alles zweimal schicken muss? Oder reicht es wegen der Online-Anmeldung aus, wenn ich die Unterlagen nur einfach schicke?
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Würde die Unterlagen trotzdem zweifach schicken. Wir verlangen die Unterlagen doch nicht zweifach, weil wir Euch ärgern wollen. Normaler Weise ist das nämlich so: Wir heften die ganzen Forderungsanmeldungen schön brav in einen großen Ordner und tragen diesen zum Insolvenzgericht. Das nennt sich: Wir legen die Tabelle nieder. Das machen wir vielfach, bevor die Forderungen geprüft haben. Wenn wir die Forderungen prüfen, brauchen wir dazu auch noch Unterlagen. Dazu haben wir dann das zweite Exemplar.
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für die Erklärung BabyBen
Aber hätte ja sein können, dass es dem Insoverwalter in dem Fall einmal ausreicht, weil die Forderung ja übers I-Net angemeldet wird. Ich hab aber auch kein Problem damit die Unterlagen zweifach einzureichen.
Ich hab halt nicht wirklich viel mit Insoverfahren zu tun und dachte, ich frag einfach mal nach, um das auch für die Zukunft generell für mich zu klären
Das weiß ich dochWir verlangen die Unterlagen doch nicht zweifach, weil wir Euch ärgern wollen
Aber hätte ja sein können, dass es dem Insoverwalter in dem Fall einmal ausreicht, weil die Forderung ja übers I-Net angemeldet wird. Ich hab aber auch kein Problem damit die Unterlagen zweifach einzureichen.
Ich hab halt nicht wirklich viel mit Insoverfahren zu tun und dachte, ich frag einfach mal nach, um das auch für die Zukunft generell für mich zu klären
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Das Blöde ist, dass es sich von Gericht zu Gericht unterscheidet. Wir haben hier Gerichte, die wollen nur das Formular bzw das Anmeldeschreiben, aber keine Anlagen. Heißt, unsere Tabelle hat dann manchmal 4 Ordner und die bei Gericht passt in 1 rein...
Normalerweise ist es aber so, wie BabyBen schreibt.
Normalerweise ist es aber so, wie BabyBen schreibt.
@ Eve80:
Deshalb hat unsere Tabellenabteilung auch einen dicken fetten Ordner, wo für alle unsere Insolvenzgerichte aufgeführt ist, wie die was haben wollen. Was tut man nicht alles.
Deshalb hat unsere Tabellenabteilung auch einen dicken fetten Ordner, wo für alle unsere Insolvenzgerichte aufgeführt ist, wie die was haben wollen. Was tut man nicht alles.
Eve80 bedienen wir die gleichen Insolvenzgerichte . Manchmal ist Insolvenzverwaltung ein verdammt hartes Geschäft. Habe ich manchmal gesagt? Nein eigentlich muss es "immer" heißen.