Guten Morgen ihr schlauen Köpfe
Folgendes:
Haben unseren Mandanten in den ersten 2 Instanzen vertreten. Nun, in der 3. Instanz haben wir BGH RA beauftragt da wir nicht zugelassen sind.
Es fand ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren statt. Revision wurde dann zugelassen. (Wir sind beklagt). BGH Anwalt hat mit meinem Chef stets Schriftsätze gemeinsam erarbeitet.
Revision wurde nun kostenpflichtig zurückgewiesen. Wir haben also alle 3 Instanzen gewonnen.
Soweit so gut.. Nun die Kostenfestsetzung.
1. und 2. Instanz ist klar;
Für die 3. Instanz habe ich nun beantragt
1,0 gem. 3400 VV
Auslagen gem. 7002 VV
Gebühren und Auslagen BGH-RA
+ Steuer
Jetzt kam der KFB
Rechtspfleger erklärt dass im Nichtzulassugnsbeschwerdeverfahren keine Gebühren für uns als Verkehrsanwalt erstattungsfähig sind.
Das mag ja auch sein; wir haben aber ja im Anschluss an das Beschwerdeverfahren mit dem BGH Anwalt stets korrespondiert. Das ist auch aus der Akte ersichtlich.
Ich soll nun prüfen ob ein Rechtsmittel gegen den KFB sinnvoll ist.
Da ich "nur" Rechtsanwaltsfachangestellte bin und wir hier auch keinen Rechtsfachwirt haben, bin ich grad etwas überfordert.
Ich finde einfach keine passende Rechtsprechung hierzu.
Weiterhin habe ich mit dem Mandanten die obige 1,0 Gebühr abgerechnet. Der hat das auch bezahlt.
Ist das dann korrekt dass der Mandant nicht erstattungsfähige Gebühren an uns zahlt? Oder bekommt er die zurück?
Ich danke für Eure Hilfe!