wenn wir nen Pfüb gemacht haben, das Konto dann aufgelöst wurde und der Guthabensbetrag an uns ausbezahlt wurde und wir dann gedacht haben, das war alles, was wir von der Bank kriegen und nen ZV-Auftrag gemacht haben, der aber ins leere lief, weil der SC verzogen ist und jetzt die Bank die Forderung doch noch vollständig bezahlt, wer Zahlt uns dann die Kosten, die für den ZV-Auftrag angefallen sind?
(langer Satz, ich weiß, dickes sorry, bin in Eile, hoffentlich verständlich!)
Wer zahlt uns das?
Pech gehabt, würde ich sagen. Schließlich habt ihr von der Bank keine mietteilung bekommen, dass die Pfändung als erledigt betrachtet wird... Sowas muss man schon prüfen, bevor man ne neue ZV Maßnahme einleitet
@Stine
sehe ich ganz genauso. Das waren wohl keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung
sehe ich ganz genauso. Das waren wohl keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung
- Moneypenny
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ich fürchte, dass ist wie meine Sache, als der erste Pfüb zunächst nicht erfolgreich war und dann doch gezahlt wurde, wir währendessen einen weiteren gemacht haben...... versuch den zahlenden Pfüb DS anzuschreiben und mit ihm abzuklären, ob er zahlt. Ansonsten müsstest Du wohl nochmal einen Pfüb über eure Kosten machen (siehe mein Thread)
Liebe Grüße
Moneypenny
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Moneypenny
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Aber wenn die Bank doch mitteilt:
Das Konto wurde aufgelöst. Der guthabensbetrag wurde an sie Überwiesen.
und wir bekommen am Tag später 60,00 € überwiesen, dann denk ich mir doch "das wars"
Sowas dummes!
Das Konto wurde aufgelöst. Der guthabensbetrag wurde an sie Überwiesen.
und wir bekommen am Tag später 60,00 € überwiesen, dann denk ich mir doch "das wars"
Sowas dummes!