Hallo Leute! Wir haben öfters mal folgende Fallkonstellation: Wir vertreten die Mandanten im Rahmen der Beratungshilfe außergerichlich und die Gegenseite erhebt Klage, die uns dann vom Gericht mittels EB zugestellt wird. Wir wollen aufgrund des wirtschaftlichen Risikos die Beklagten jedoch nur dann vertreten, wenn diese uns zunächst mal einen Vorschuss zahlen, da wir nicht sicher sind, ob PKH bewilligt wird. Wie können wir in einem solchen Fall verfahren, um uns auch entsprechend abzusichern? Dürfen wir die Unterlagen an das Geiricht zurücksenden mit der Mitteilung, dass uns keine Vollmacht im gerichtlichen Verfahren erteilt wurde? Und gleichzeitig an die Mandantschaft eine Vorschusskostennote mit Honorarvereinbarung??? Oder lieber Vertretungsanzeige??? Ich würd gerne wissen, wie andere in solchen Fällen verfahren. Hier geht es um kleinere Streitwerte, die für uns einfach nicht wirtschaftlich sind.
Das Interessante ist, dass das selbse Amtsgericht SÄMTLICHE Klageschriften in Familiensachen (inclusive Unterhaltssachen) immer an die Mandanten selbst schickt mit dem HInweis, dass das Anwaltsbüro die Unterlagen NICHT bekommt
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)