Wir wurden mit einer Unfallregulierung beauftragt, was sich leider etwas schwierig gestaltet. Unser Mandant hat sich zwar den Namen und die Anschrift vom Unfallverursacher notiert - nicht aber das amtliche Kennzeichen! Der Herr Gegner rückt nun damit auch nicht raus - wir kriegen also seine Haftpflichtversicherung nicht zu erfahren.
Ich habe es trotzdem gerade beim Zentralruf der Autoversicherer versucht, die mir aber nicht weiterhelfen konnten. Weiß zufällig jemand, ob man das Kennzeichen bzw. die Haftpflichtversicherung über die Zulassungsbehörde, etc. rausbekommt? Ich kenn da nur die übliche Halteranfrage - also genau andersrum
Wie Kennzeichen vom Unfallverursachen rausbekommen?
- sunny84
- chronisch müde
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1898
- Registriert: 15.06.2007, 20:39
- Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
- Software: Andere
- Wohnort: in der schönen Eifel
Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Wenn ja: Polizei anrufen, sollten die telefonisch keine Auskunft geben, Akte anfordern und mal nett drum bitten (evtl. auch telef. nach Versand des Schreibens) die Unfallanzeige vorab zu faxen. Manchmal hat man Glück und die machen das.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
- Manuela77
- Forenfachkraft
- Beiträge: 216
- Registriert: 05.04.2006, 13:12
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Leipziger Umland
Nee, das isses ja! Haben den Gegner zwar jetzt nochmal mit Nachdruck aufgefordert, seine Daten bekannt zu geben, aber ob das zieht ...
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Na, da würd ich doch glatt vermuten, daß er keine HPV hat für sein Fahrzeug. Ich denk, hier hilft nur die harte Tour. Ich würd nen Mahnbescheid beantragen.
- Manuela77
- Forenfachkraft
- Beiträge: 216
- Registriert: 05.04.2006, 13:12
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Leipziger Umland
Wir warten jetzt erstma die gesetzte Frist ab. Vielleicht hilft ja doch en deftiger Anwaltsbrief :twisted: Und wenn alle Stränge reißen, müssen wir uns en neuen Schlachtplan ausdenken und gerichtlich vorgehen ...
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 33
- Registriert: 24.04.2008, 15:50
- Beruf: Rechtsanwalt
Hallo,
wenn von dem nichts kommt, würde ich die Ansprüche der Mandantschaft beim Gegner direkt unter Fristsetzung beziffern und diesen zur Zahlung auffordern. Sofern es keine Haftungsprobleme gibt, würde ich sechs Wochen nach Unfall direkt Klage erheben.
wenn von dem nichts kommt, würde ich die Ansprüche der Mandantschaft beim Gegner direkt unter Fristsetzung beziffern und diesen zur Zahlung auffordern. Sofern es keine Haftungsprobleme gibt, würde ich sechs Wochen nach Unfall direkt Klage erheben.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
wegen sowas müssen die m.E. Auskunft geben
aber ne HPV MUSS man in Deutschland haben, ansonsten melden die das KFZ ab
wenn ihr wisst wo der wohnt, kann der Mdt dort nichtmal hinfahren und gucken wo das Auto steht?!
aber ne HPV MUSS man in Deutschland haben, ansonsten melden die das KFZ ab
wenn ihr wisst wo der wohnt, kann der Mdt dort nichtmal hinfahren und gucken wo das Auto steht?!