Hallo,
hab da mal wieder ne Frage und zwar: Ist ein Anwalt zur Abrechnung der Hebegebühr verpflichtet? Wenn ja, woraus ergibt sich dies?
Wir haben im alten Büro aufgrund unserer jahrelangen Mandanten nie Hebegebühren berechnet, was aber natürlich nicht bedeutet, dass das so i. O. gewesen ist. Also muss oder kann der Anwalt diese Gebühr ansetzen? Ich meine, dass ein Anwalt im gerichtlichen Verfahren z. B. nach RVG oder BRAGO abrechnen MUSS, aber er darf seinem Mandanten Gebühren erlassen, wie ist das mit der Hebegebühr?
Hebegebühr
- M.arinchen
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Würde mich auch sehr interessieren..... gute Frage. Freu mich schon auf Anworten.
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Hallo Ahurani,
die Hebegebühr ist ein KANN. Er muss die nicht berechnen. Nebenbei - wir machen das auch nicht. Der Kommentar zum RVG von <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/v.Eicken drückt das sehr nett aus:
"Die Hebegebühr der VV 1009 soll dem RA eine Entschädigung gewähren für die verantwortungsvolle und aus dem Rahmen der sonstigen Tätigkeit herausfallende Auszahlung oder Rückzahlung und die damit verbundene Verwaltung von Geldern."
Hallo natürlich auch M.arinchen!
die Hebegebühr ist ein KANN. Er muss die nicht berechnen. Nebenbei - wir machen das auch nicht. Der Kommentar zum RVG von <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/v.Eicken drückt das sehr nett aus:
"Die Hebegebühr der VV 1009 soll dem RA eine Entschädigung gewähren für die verantwortungsvolle und aus dem Rahmen der sonstigen Tätigkeit herausfallende Auszahlung oder Rückzahlung und die damit verbundene Verwaltung von Geldern."
Hallo natürlich auch M.arinchen!
Zuletzt geändert von tabea009 am 31.07.2007, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
Barbara
- tobik9
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Hey,
ich glaube nicht, dass man dazu verpflichtet ist Hebegebühren zu berechnen. Wir machen das auch nicht, es sei denn es geht um hohe Summen.
Wie das bei Notaren ist, kann ich leider auch nicht genau sagen, aber ich glaube nicht, dass es Pflicht ist.
Man lernt aber nie aus...
ich glaube nicht, dass man dazu verpflichtet ist Hebegebühren zu berechnen. Wir machen das auch nicht, es sei denn es geht um hohe Summen.
Wie das bei Notaren ist, kann ich leider auch nicht genau sagen, aber ich glaube nicht, dass es Pflicht ist.
Man lernt aber nie aus...
- Majo
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soweit ich weiß, ist der RA nicht dazu verpflichtet. Wir haben das früher eher selten gemacht. Jetzt rechnen wir die Hebegebühr nur in Unfallsachen ab. Nur wenn der Mandant einverstanden ist und wir ihn vorher drüber aufgeklärt haben.
Wo das steht weiß ich leider nicht.
Wo das steht weiß ich leider nicht.
Bei euch wird die Hebegebühr nicht abgerechnet? Das ist bei uns ein Muß. Das war das erste, was ich hier gelernt habe, man solle nicht auf Gebühren verzichten, die einem zustehen!! Aber sehe ich das genauso, dass das keine Pflicht ist....
- Curry
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Wir berechnen die auch nicht. Ich denke nicht, dass man die abrechnen muss.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ja ich sag euch. Es gibt oft Momente, wo ich das alles nicht ganz verstehem aber ich bin ja nur das ausführende Organ, wie es so schön heißt..
- butterflybabe
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Ich weiß aber von einem Seminar von Frau Jungbauer, die damals gesagt hat, dass die Hebegebühr eigentlich abgerechnet werden muss. Die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr und der Anwalt darf nicht unter den gesetzlichen Gebühren arbeiten oder welche weglassen. Sie hat dann ein Beispiel genannt, es würde wahrscheinlich keiner bei einem Verfahren in der I. Instanz die Verfahrensgebühr weglassen.