Identität Sch. in Pfüb an Bank mangels fehlender Kontonummer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Claudinchen81
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#1

22.07.2011, 13:35

Folgendes Problem:

Ich habe einen Pfüb bei der Deutschen bank Privat- und Geschäftskunden AG veranlasst.

Ich habe den Schuldner bezeichnet, mit Anschrift so wie es sich gehört.

Jedoch habe ich in dem Pfüb keine Kontonummer des Kontos angegeben, welches der Schuldner bei der DB unterhält.

In der Drittschuldnererklärung wendet die Bank an, dass mit den gemachten Anagben keine Geschäftsverbindung festgestellt werden konnte.

Ich hatte zwischenzeitlich eine Kontonummer herausgefunden, diese der DB mitgeteilt und bekam folgende Antwort:

"Der Schuldner muss bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses eindeutig bestimmbar sein. Spätere Ergänzungen außerhalb des Beschlusses ... sind nicht möglich, da der Beschluss die Bestimmtheit nicht für die unmittelbar Beteiligten, sondern der allgemeinen Rechts- und Verkehrssicherheit wegen auch für andere Personen, insbesondere wür weitere Gläubiger, die selbst pfänden wollen, in sich tragen muss. (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Rdnr. 492, 509 m.w.N.)"

...

Es verbleibt daher bei unserer Drittschuldnererklärung vom ..... Wir stellen anheim, einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erwirken."

Als ich das gelesen hab, musste ich ersteinmal die Luft anhalten. Telefonisch bekommt man ja dort niemanden ans Telefon, der auch noch kompetent ist.

Es wurden noch weitere Entscheidungen zitiert, die vollkommen an der Sache vorbeigehen.

Meiner Meinung nach ist die Identität mit genauer Schuldnerbezeichnung und aktueller Anschrift klar und deutlich.

Kann mir jemand weiterhelfen? Hat jemand eine Entscheidung die ich denen um die Ohren hauen kann?
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Bino
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#2

22.07.2011, 14:17

Da die Bank keine Geschäftsverbindung feststellen konnte, kam bei mir zunächst die Frage auf, ob Du Dir sicher bist, dass er das Konto tatsächlich bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG hat (die frühere Deutsche Bank 24 AG - auch zu erkennen an der 24 am Ende der Bankleitzahl).
Denn wenn er Kunde bei der Deutschen Bank AG, die rechtlich eine selbständige Bank ist, hättest Du den falschen Drittschuldner gewählt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Yvi_882
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#3

22.07.2011, 14:25

Hallo,

ich hatte vor ca. einem Jahr genau das gleiche Problem mit der DB. Es ging reger Schriftverkehr und diverse Telefonate hin und her. Obwohl ich vor Enleitung der Pfändung bei der Bank nachgefragt habe und mir dort mündlich bestätigt wurde, dass der Schuldner dort sein Konto hat, bekam ich von der Pfändungsabteilung genau das gleiche Schreiben wie du.

Lange Rede kurzer Sinn, ich musste daraufhin einen komplett neuen PfüB machen mit Angabe der Kontonummer und des Geburtsdatums.
Luise153
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#4

22.07.2011, 15:05

Ich dachte, es würde bei einem Pfüb ausreichend sein, wenn man schreibt "alle Konten der Schuldnerin werden gepfändet". Ich habe noch nie eine Kontonummer angegeben? :?
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Babette11
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#5

22.07.2011, 15:11

ich hatte nie die Kontonummer im vorläufigen Zahlungsverbot und Pfüb benannt schon deshalb nicht, falls der/die Schuldner/-in durch Zufall mehrere Konten bei der Bank inne haben könnte. Wenn ich eine Kontonummer angegeben hätte, wäre die Pfändung nur für dieses Konto wirksam geworden. Ich habe leider seit 5 Jahren keine Zwangsvollstreckung mehr machen können -vorher hatte ich damit nur zu tun-. Meines Erachtens hat sich hieran nichts geändert.

Ich habe aber etwas anderes herausgefunden: http://vollstreckungstipps.de/bankverbi" target="blank ... essen.html
Bei der Deutschen Bank PuG AG gibt es unterschiedliche Anschriften. Wurde hier die richtige Deutsche Bank PuG AG-Anschrift benannt? Das würde ich noch einmal überprüfen.
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Geniesserin
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#6

22.07.2011, 16:01

Die Bank hat schon Recht, wenn sie schreibt, dass die Identität bei Zustellung feststehen muss.
Ist leider so.
Darum gebe ich immer, soweit bekannt, das Geburtsdatum und/oder weitere Anschriften (Privat- und Geschäftsanschrift) an. Unter die Anschrift des Drittschuldners schreibe ich noch "wegen aller bestehenden Konten", so klappte das bislang ganz gut.
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Bino
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#7

22.07.2011, 18:50

Wenn ich eine Kontonummer angegeben hätte, wäre die Pfändung nur für dieses Konto wirksam geworden.
Normalerweise nicht, denn in den PfÜbs ist das eigentlich nicht so formuliert.
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Goldlöckchen

#8

25.07.2011, 08:22

Ich würde bei der Bank nachfragen, weshab der Schuldner nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnte.
Claudinchen81
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#9

25.07.2011, 09:08

Es ist die richtige Bank und ich will ehrlich gesagt auch nicht verstehen, warum die Identität nicht genau feststellbar sein soll. Wenn er dort ein Konto unterhält, was ich auch schriftlich habe, dann müssen die den Schuldner auch unter dem Name und der Anschrift finden.

Bei keiner Bank gibt es solche Probleme oder Anworten wie bei der DB.

Ich habe bisher nie eine Kontonummer angegeben und es ging immer alles klar. Die Angabe einer Kontonummer ist auch nicht erforderlich

Es sind einfach nur sinnlose zusätzliche Kosten die ich jetzt verursachen muss
Goldlöckchen

#10

25.07.2011, 09:20

Also wenn Name und Anschrift stimmen, würde ich da nicht locker lassen. Ggf. den Vorstand anschreiben. Mach ich auch ab und zu ganz gerne und hat bislang immer gut funktioniert.
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