Hallo,
wir haben gegen zwei Schuldner einen Titel wegen Forderung erwirkt.
Nun soll ich Vorpfändung und PfüB beantragen. Sowas habe ich leider noch nie gemacht...
Ich habe nun die Bankverbindung der Schuldner mitgeteilt bekommen. Das Konto ist bei der Postbank. Aber welche Adresse geb ich denn da an? Wir arbeiten mit RA-Micro. Klicke ich da die Kontenpfändung an?
Wie läuft das denn mit der Vorpfändung?
Ich habe wirklich so gar keinen Plan
Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
Vorpfändung/PfüB
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Mit "Vorpfändung" ist sicher ein vorläufiges Zahlungsverbot gemeint.
Anschrift dürfte die sein (ergibt sich aus dem Impressum im I-Net):
Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114 - 126
53113 Bonn
Du kannst die Vorlage für Kontenpfändungen im RA-Micro nehmen. Allerdings ist diese nicht gerade umfassend.
Anschrift dürfte die sein (ergibt sich aus dem Impressum im I-Net):
Deutsche Postbank AG
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Du kannst die Vorlage für Kontenpfändungen im RA-Micro nehmen. Allerdings ist diese nicht gerade umfassend.
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(UNHEILIG)
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Kontopfändungen gehen an folgende Anschrift:
Deutsche Postbank AG, Hiltropwall 4-12, 44137 Dortmund
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- Liesel
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Ah, okay Rapunzel, hab ich noch nicht gehabt.
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ich nochmal.
Wenn ich soweit mein Forderungskonto nachgebucht habe und den Pfüb fertig habe, füge ich dann dort auch die Originaltitel bei? Mir liegt hier ein VU und Kfb vor.
Dann ist mir eben aufgefallen, dass die Schuldnerin zu 1 Kontoinhaberin ist. Muss ich dann im Pfüb den Schuldner zu 2 (es sind Eheleute) "ignorieren" oder wird der dort trotzdem mit eingesetzt?
Gruß
Wenn ich soweit mein Forderungskonto nachgebucht habe und den Pfüb fertig habe, füge ich dann dort auch die Originaltitel bei? Mir liegt hier ein VU und Kfb vor.
Dann ist mir eben aufgefallen, dass die Schuldnerin zu 1 Kontoinhaberin ist. Muss ich dann im Pfüb den Schuldner zu 2 (es sind Eheleute) "ignorieren" oder wird der dort trotzdem mit eingesetzt?
Gruß
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- Forenfachkraft
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Titel werden immer im Original dem Vollstreckungsgericht bei Antrag auf Erlass eines PfÜbs vorgelegt. Das Gericht reicht diese dann an Euch - nach Prüfung und Erlass des PfÜbs - zurück.
"I had always imagined paradise as a kind of library"
(Jorge Luis Borges)
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- Forenfachkraft
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Wenn 100prozentig sicher ist, daß die Schuldnerin zu 1. Kontoinhaberin ist und / oder nicht der Schuldner zu 2. dann würde ich auch nur die Schuldnerin zu 1. als solche im PfÜb benennen bzw. in Anspruch nehmen. (Woher habt Ihr denn die Information, wem das Konto gehört. Aus der eidesstattlichen Versicherung? Sichere Quelle / Information?) Falls nicht sicher, dann beide Schuldner eintragen.
Dann achte aber darauf daß pro Schuldner und pro Vollstreckungshandlung jeweils eine volle Rechtsanwaltsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, zzgl. Postentgelte und ggf. Umsatzsteuer anfallen.
Dann achte aber darauf daß pro Schuldner und pro Vollstreckungshandlung jeweils eine volle Rechtsanwaltsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, zzgl. Postentgelte und ggf. Umsatzsteuer anfallen.
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Sorry, habe überlesen, daß es bei Dir um ein vorläufiges Zahlungsverbot geht! Bei diesem werden die Originaltitel nicht mitgesandt, ausschließlich beim PfÜb. Näheres hierzu auch unter: http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=3471" target="blank
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Muss das vorläufige Zahlungsverbot per Gerichtsvollzieher übersendet werden oder genügt der einfache Postweg auch?