Hallo liebe Gemeinde, könnt ihr mir im folgenden Fall weiterhelfen:
Mandant moniert eine Telefonrechung über 100 € und hat ein RSV. Wie kann dieser Fall am lukrativsten abgerechnet werden?
1. Geschäftsgebühr ist ja deutlich geringer als mögliche Beratungsgebühr von 190 €.
Durch Anrechung der Beratungsgebühr fällt diese wohl voll weg, so dass es bei der Geschäftsgebühr verbleibt. Nichtanrechnung der Geschäftsgebühr macht RSV wohl
nicht mit.
a) nur Beratungsgebühr abrechnen gegenüber RSV, sofern diese nur Beratung zahlt?
b) Geschäftsgebühr von RSV und Beratungsgebühr von Mandant ohne Anrechnung?
c) oder andere Ideen ???
Besten Dank.
Gruss
Geschäftsgebühr geriner als Beratungsgebühr und RSV
- Liesel
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Du kannst nicht abrechnen, was du willst. Entscheidend ist der Auftrag des Mandanten.
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Nur weil die Beratungsgebühr bei 190 EUR gedeckelt ist, heißt das auch nicht, daß Du die jedesmal für eine Beratung abrechnen kannst.
Wenn sich ein Mandat nach den gesetzlichen Gebühren nicht lohnt, dann muß man halt eine Vergütungsvereinbarung schließen, und alles was die RSV nicht deckt, zahlt dann der Mandant. Ich würde dem bei einem derart lächerlichen Streitwert ohnehin raten, die RSV außen vor zu lassen. Wer wegen solchem Pillepalle die RSV in Anspruch nimmt, ist schneller gekündigt, als er gucken kann.
Wenn sich ein Mandat nach den gesetzlichen Gebühren nicht lohnt, dann muß man halt eine Vergütungsvereinbarung schließen, und alles was die RSV nicht deckt, zahlt dann der Mandant. Ich würde dem bei einem derart lächerlichen Streitwert ohnehin raten, die RSV außen vor zu lassen. Wer wegen solchem Pillepalle die RSV in Anspruch nimmt, ist schneller gekündigt, als er gucken kann.
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Ich möchte mich an diese Frage mal dranhängen.
Wie genau muss denn eine Abrechnung aussehen, wenn die GG geringer ist als die Beratungsgebühr und angerechnet werden muss? Hat da jemand von Euch mal ein Beispiel dazu. Das wäre nett.
Wie genau muss denn eine Abrechnung aussehen, wenn die GG geringer ist als die Beratungsgebühr und angerechnet werden muss? Hat da jemand von Euch mal ein Beispiel dazu. Das wäre nett.
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Beratungsgebühr § 34 120,00
Geschäftsgebühr 2300 60,00
Anrechnung gem. Vorbemerkung - 60,00
USt. aus 120,00
Summe
Eine solche Rechnung dürfte nicht allzu häufig vorkommen, weil die Beratung meist im Zusammenhang mit der Vertretung stattfinden wird. Nur wenn erst ausschließlich Beratung beauftragt wurde, zu einem deutlich späteren Zeitpunkt dann doch vertreten werden soll, und die Anrechnung nicht ausgeschlossen wurde, kommt das überhaupt in Betracht.
Geschäftsgebühr 2300 60,00
Anrechnung gem. Vorbemerkung - 60,00
USt. aus 120,00
Summe
Eine solche Rechnung dürfte nicht allzu häufig vorkommen, weil die Beratung meist im Zusammenhang mit der Vertretung stattfinden wird. Nur wenn erst ausschließlich Beratung beauftragt wurde, zu einem deutlich späteren Zeitpunkt dann doch vertreten werden soll, und die Anrechnung nicht ausgeschlossen wurde, kommt das überhaupt in Betracht.
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Ich würde hier noch die PTE aus den 60,00 Euro berechnen.
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Jaja, ich hatte mich jetzt auf das Wesentliche beschränkt.