Hallo, zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen?
Und zwar bin ich Refa- Azubine im 1. Lehrjahr, mache im Herbst Zwischen- und nächstes Jahr Abschlussprüfung (bin Verkürzer
Nun meine Frage: Wie setzt sich die Endnote genau zusammen? Es zählen ja nicht nur die Noten der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung rein, oder?
Zählt die Zwischenprüfung mit dazu? Oder die Noten aus dem Halbjahreszeugnis vom 2. Lehrjahr? Hab echt keine Ahnung und habs auch mirgends gefunden, wär toll, wenn mir jemand mehr dazu sagen könnte.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Was zählt zur Endnote?
- nephele
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Ich weiß jetzt gar nicht, ob das von Kammer zu Kammer unterschiedlich ist, aber bei mir (Oldenburg) setzte sich die Durchschnittsnote aus den schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung zusammen. Ein Abschlusszeugnis der Berufsschule gabs ja noch extra. Die Zwischenprüfung zählte nicht dazu und wurde auch nirgends dazugerechnet.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Dein letztes Zeugnis zählt als Einreichungsnote jeweils für die schriftliche Prüfung und die schriftliche Prüfung und die mündliche sind dann zusammen die Endnote, wobei hier mündlich doppelt zählt. Frag einfach mal Bekannte oder die RAK.
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Auszug aus der Prüfungsordnung:
"Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahlen der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten zu der mit zwei vervielfältigten Punktzahl der Bewertung der mündlichen Prüfung addiert und sodann die Summe durch sieben geteilt wird."
Also 5 schriftliche + 2 mündliche(weil sie doppelt zählt) und das ganze durch 7
"Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahlen der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten zu der mit zwei vervielfältigten Punktzahl der Bewertung der mündlichen Prüfung addiert und sodann die Summe durch sieben geteilt wird."
Also 5 schriftliche + 2 mündliche(weil sie doppelt zählt) und das ganze durch 7
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das bezieht sich auf die Endnote im Kammerzeugnis. In das Kammerzeugnis fließen auch nicht alle Fächer mit ein. Aber ich meine, dass auch hier die Einreichungsnote von Bedeutung war.Vance hat geschrieben:Auszug aus der Prüfungsordnung:
"Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahlen der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten zu der mit zwei vervielfältigten Punktzahl der Bewertung der mündlichen Prüfung addiert und sodann die Summe durch sieben geteilt wird."
Also 5 schriftliche + 2 mündliche(weil sie doppelt zählt) und das ganze durch 7
Bei dem Abschlusszeugnis der Berufsschule meine ich mich zu erinnern, dass es für jedes Fach wie folgt gewertet wird:
(Einreichungsnote + 2x schriftliche Prüfungsnote) : 3
Die Zwischenprüfung findet keine Berücksichtigung in der Endnote.
Allerdings weiß ich auch nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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OK vielen Dank für eure Antworten. Hat mir scho weitergeholfen, werd mich aber auch noch bei der Kammer erkundigen, wenn es soweit isch. (wär bei mir übrigens die RAK Stuttgart.
Ist ja noch n bißchen hin, hat mich bloß so mal interessiert
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Also in Niederbayern wird die Zwischenprüfung jedenfalls nicht in der Endnote verrechnet. Man muss die Zwischenprüfung nur bestehen, weil sie eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist, aber das Ergebnis der Zwischenprüfung ist ansonsten egal.
Nö! Man muss nur an der Zwischenprüfung teilgenommen (!!) haben.ReNoAzubine hat geschrieben:Man muss die Zwischenprüfung nur bestehen, weil sie eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist
ReNoAzubine hat geschrieben:Also in Niederbayern wird die Zwischenprüfung jedenfalls nicht in der Endnote verrechnet. Man muss die Zwischenprüfung nur bestehen, weil sie eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist, aber das Ergebnis der Zwischenprüfung ist ansonsten egal.
- Nyrida
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Genau das sagte uns auch einer vom Prüfungsausschuss als wir die Zwischenprüfung gemacht wurde. Glaub bei uns hat keinen Interessiert wie die Zwischenprüfung ausfällt.Ernie hat geschrieben:Nö! Man muss nur an der Zwischenprüfung teilgenommen (!!) haben.ReNoAzubine hat geschrieben:Man muss die Zwischenprüfung nur bestehen, weil sie eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist