...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sungirl
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#1
29.06.2011, 15:35
Hallo Forenos,
Ich muss eine finanzrechtliche Angelegenheit abrechnen
wir haben gegen einen Steuerbescheid Klage erhoben. Auf Hinweis des Gerichtes wurde der Steuerbetrag erlassen.
Danach wurde die Klage zurückgenommen. ich würde auf jeden fall die 2300 GG abrechnen. Kann ich noch weitere Gebühr aberechne für den Erlass des Steuerbetrages?
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Liesel
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#2
29.06.2011, 15:36
Wieso willst du denn eine 2300 abrechnen, wenn ihr Klage erhoben habt?
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Sungirl
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#3
29.06.2011, 15:57
Pfui, meine ich auch 3100 VG. Tut mir leid. Kann ich noch was abrechnen
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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Liesel
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#4
29.06.2011, 17:29
Die VG vor dem Finanzgericht wird nach 3200 berechnet.
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Sungirl
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#5
30.06.2011, 09:09
Ahhhh stimmt, danke schön.
Die Steuer wurde außergerichtlich erlassen.
Gibt es da auch ein Gebühr dafür?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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Liesel
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#6
30.06.2011, 09:13
Verstehe ich nicht ganz. Wurde die Steuer erlassen, während das Verfahren beim Gericht anhängig war? Dann bekommst du m.E. keine weitere Gebühr.
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#7
30.06.2011, 09:21
Nee, da gibts keine gesonderte Gebühr für.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Sungirl
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