Hallo Forenos,
Ich muss eine finanzrechtliche Angelegenheit abrechnen
wir haben gegen einen Steuerbescheid Klage erhoben. Auf Hinweis des Gerichtes wurde der Steuerbetrag erlassen.
Danach wurde die Klage zurückgenommen. ich würde auf jeden fall die 2300 GG abrechnen. Kann ich noch weitere Gebühr aberechne für den Erlass des Steuerbetrages?
Abrechnung (finanzrechtliche Angelegenheit)
- Liesel
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Wieso willst du denn eine 2300 abrechnen, wenn ihr Klage erhoben habt?
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Die VG vor dem Finanzgericht wird nach 3200 berechnet.
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Verstehe ich nicht ganz. Wurde die Steuer erlassen, während das Verfahren beim Gericht anhängig war? Dann bekommst du m.E. keine weitere Gebühr.
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