An die Zwangsvollstreckungsexperten unter uns:
Habe Pfändungsbeschluss beantragt, ist zugestellt, alles toll. Jetzt ist die gepfändete Zahlung fällig, und der Drittschuldner zahlt an "mich". Frage: Hat das unangenehme Folgen für unsere Kanzlei???
Vorab 1000 Dank für eure Antworten.
Auszahlung bei Pfändungsbeschluss
- charly03
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Seh ich genauso.. warum unangenehme Folgen? Ist doch eigentlich nur korrekt, wenn an die Kanzlei gezahlt wird. Also weiterleiten und gut is... oder?
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
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Eben. Hebegebühr nicht vergessen und weiterleiten *g*
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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- icerose
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Ihr seid gut. Hebegebühr hat mein Boss noch nie verlangt. Aber ich könnte ihm ja mal (wieder) etwas Neues beibringen.
Ich freue mich ja, dass der Drischu zahlt, aber es ist doch nur PFB, und eben kein PFÜB. Das ist das, was mich leicht irritiert.
Ich freue mich ja, dass der Drischu zahlt, aber es ist doch nur PFB, und eben kein PFÜB. Das ist das, was mich leicht irritiert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Warum beantragt Ihr denn nur einen Pfändungsbeschluss?
- icerose
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Weil das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist und wir keine Sicherheit leisten wollen, sondern den nicht unerheblichen Betrag erstmal sicherstellen wollten.
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