Wir haben hier die Zwangsvollstreckung bzgl. eines KFZ vorgenommen, dieses wurde gepfändet. Lt Angabe der Gerichtsvollzieherin wurde dieses sichergestellt und dann auch versteigert.
Ergebnis:
Das Fahrzeug wurde ersteigert durch einen Verwandten der Schuldnerin. Im Nachhinein mußten wir feststellen, daß das Fahrzeug nach Sicherstellung nicht abgemeldet oder umgemeldet wurde, sondern weiterhin auf den Namen der Schuldnerin läuft.
(Es geht hier nicht um die Eigentümerstellung. Es ist bekannt, daß nicht der Halter automatisch Eigentümer des Fahrzeuges ist.)
Uns würde vielmehr interessieren, ob jemandem die Vorschriften über den Ablauf bei Zwangsversteigerung von Pkw und Vorabpfändung bekannt sind, und ob es hätte so laufen müssen, daß das Fahrzeug nach Beschlagnahme und Sicherstellung auf einem Gelände hätte stillgelegt werden müssen unter Anzeige gegenüber der Zulassungsstelle und der Erwerber dann seinerseits das Fahrzeug hätte wieder anmelden müssen.
Hat vielleicht jemand einen vergleichbaren Fall gehabt?
Würde mich über eure sachdienlichen Infos freuen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
LG und schönes WE