zum Thema Berufungsfrist hab ich eine Frage.
Verkündungstermin war der 27.01.201, somit nach meinem Verständnis gem. § 517 ZPO spätestens nach Ablauf von 5 Monaten, also am 27.06.2011 Frist zur Einlegung der Berufung.
Das Urteil ist nun tatsächlich am 14.06.2011 an die Hauptbevollmächtigten zugestellt worden, welche der Auffassung sind, dass die Berufungsfrist tatsächlich am 14.07.2011 abläuft.
Welche Frist und Rechtsauffassung ist nun tatsächlich richtig?
Ich hoffe, hier gibt es ein paar richtige Experten auf dem Gebiet
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG Baffi