Ich habe hier geschiedene Eheleute, die einen Erbvertrag schließen wollen, allerdings lediglich ihres Grundstückes. Jeder von ihnen soll sich verpflichten, dass der Eigentumsanteil beim Versterben auf ihre gemeinsamen Kinder geht. Geht das, ohne, dass sie andere Verfügungen von Todes wegen in diesem Erbvertrag regeln?
Sie sind Eigentümer eines Grundbesitzes je zur Hälfte.
Erbvertrag durch geschiedene Eheleute
Nach Abschluss des Erbvertrages ist ein Elternteil nach wie vor berechtigt, seinen Anteil zu veräußern, dieses sollte von dem Notar bedacht werden.