Kostenfestsetzung nach § 11 RVG
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@stine: Umsatzsteuer kommt aber auch auf die Gebühren drauf, der Satz "ist zum Vorsteuerabzug berechtigt" ist hier wegzulassen.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ganz genau.Silke8686 hat geschrieben:nein, die gerichtskosten tust du doch verauslagen, darum da keine USt. drauf rechnen...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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