wir haben einen KFB über unser Honorar gegen die Gegenseite in Höhe von € 3.000,--. Die Gegenseite hat uns mit Fax um mtl. Ratenzahlung dieses Betrags gebeten. Wir haben mit Fax zurückgeschrieben, dass wir damit einverstanden sind.
Die Gegenseite hat nun aber die 1. Rate nicht gezahlt und ist somit in Zahlungsverzug. Ich möchte nun die gesamten 3.000,-- anfordern + für unser erneutes Tätigwerden noch folgende Gebühren abrechnen:
0,3 ZV-Gebühr (weil Zahlungsverzug) aus 3.000,--
1,5 Einigungsgebühr (wg. Ratenzahlungsvereinbarung) aus 3.000,--
Mir kam dann in RA-Micro ne Meldung, dass ich in ZV-Sachen nur eine 1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 abrechenn kann. Stimmt das??? Hab im Gesetz nix dazu gefunden.
Bitte um eure HILFE
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LG