Sitze über einer familienrechtlichen Abrechnung und hoffe, ihr kommt mir weiterhelfen. Familienrecht ist ein leidiges Thema bei mir
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Es geht um Verfahrenskostenhilfeabrechnung, Streitwert 3000,00 €.
Bisher habe ich die 1,3 VerfGebühr, Nr. 3100 VV und die 1,2 TG, Nr. 3104 VV geltend gemacht.
Nun stellen sich mir jedoch zwei Fragen:
Während des Verfahrens kam es durch den Gegner zu handgreiflichen Übergriffen, jedoch auf einen Nachbarsjungen - also nicht eigenes Familienmitglied. Dies wurde durch uns dem Gericht mitgeteilt.
Durch das Gericht wurde dann mit Beschluss eine einstweilige Anordnung für die elterliche Sorge erlassen, sprich die elterliche Sorge wurde unserer Mandantin übertragen.
Frage 1: Kann ich hier Gebühren für die einstweilige Anordnung geltend machen? Diese wurde ja nicht durch uns beantragt, also würde ich hier auf Nein plädieren!?
In dem Termin wurde dann zwischen den Parteien vereinbart, dass die Mandantin das alleinige Sorgerecht erhält.
Frage 2: Hierfür kann ich doch eine Einigungsgebühr geltend machen oder!?
Danke für Eure Hilfe, bei Familienrecht hab ich ein dauerhaftes Brett vor dem Kopf
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)