Danke für die zahlreichen Antworten!
Und wie genau sieht die Gebührenrechnung jetzt aus? Ich würde die Rechnung auf die eigentlichen Prozessbevollmächtigten in Hamburg ausstellen und die Summe die bei einer 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr rauskommt durch drei teilen. ??? Normalerweise würden wir ja nur eine 0,65 Verfahrensgebühr bekommen, aber da ja vereinbart wurde, dass die Partei nur die Kosten eines RA erstattet, fallen ja nur die 1,3 Verfahrensgeb. und die 1,2 Terminsgeb. an. Verstehe ich zwar nicht, da ich dachte man teilt sich die Gebühren in solchen Fällen. Und das mit der Teilung durch drei verwirrt mich echt. Was meint Ihr? Danke für die Hilfe!
Warum werden die Gebühren gedrittelt???
- luccimaus
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- Beruf: ReNoFa im Forderungsmanagment
- Wohnort: Im Herzen des Ruhrgebiets
Hallo Zoe!
Schön dass dich hier bei uns im Forum zeigst
Erstmal ein herzliches !!!
Steht denn im Urteil nichts? Z.B. einer 30 %, der zweite 30% und einer 60% oder so?? Schau mal bitte im Urteil nach.
Sonst schau vielleicht hier nochmal nach.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1229
Jetzt sind auch nicht mehr soviele Online. Schau doch morgen vormittag notfalls nochmal vorbei. Dann sind die ganzen Genies wieder anwesend!
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Steht denn im Urteil nichts? Z.B. einer 30 %, der zweite 30% und einer 60% oder so?? Schau mal bitte im Urteil nach.
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Leider liegt noch kein Urteil vor, da jetzt erst der Termin war und der Prozessbevollmächtigte die Klage zurückgenommen hat.
- luccimaus
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Und Cheffe hats im Termin so mitgeschrieben?
Dann ruf doch einfach morgen mal bei Gericht an und frag beim zuständigen SB nach. Meist können die einem schon sagen wie die Quotelung ist.
So kann ich das jetzt auch nicht sagen.
Dann ruf doch einfach morgen mal bei Gericht an und frag beim zuständigen SB nach. Meist können die einem schon sagen wie die Quotelung ist.
So kann ich das jetzt auch nicht sagen.
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Hört sich irgendwie nach meiner Ex-Kanzlei an
Wir haben auch immer 70 % der Gebühren bekommen und die Unterbevollmächtigten 30 % der Gebühren. Die meisten RAe machen es erstaunlicherweise auch mit.
Du nimmst die Nettogebühren, teilst diese durch 3 und rechnest dann die
Ust hinzu.
Wir haben auch immer 70 % der Gebühren bekommen und die Unterbevollmächtigten 30 % der Gebühren. Die meisten RAe machen es erstaunlicherweise auch mit.
Du nimmst die Nettogebühren, teilst diese durch 3 und rechnest dann die
Ust hinzu.