Hallo zusammen,
mein Streitwertbeschluss lautet wie folgt:
auf 962,04 EUR festgesetzt bis zur anteiligen Klagerücknahme am 11. September 2009,
danach auf 627,04 EUR bis zur anteiligen Klagerweiterung am 01.04.2010,
danach auf 962,04 EUR bis zur Klagerweiterung am 09. Juli 2010
danach auf 2.302,04 bis zur Klagerweiterung am 12. August 2010,
danach auf 2.376,64 EUR.
Meine Frage nun hierzu: Sehe ich das richtig, dass VG und TG nach dem letztgenannten Streitwert entstehen??
Termin war am 27.01.2010.
Danke für eure Hilfe!
Streitwert Klageerweiterung
- Anahid
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VG fällt nach dem höchsten Wert an. Aber wenn der Termin bereits am 27.01.2010 war, dann fällt die Terminsgebühr grundsätzlich erstmal nach 962,04 € an. Die Frage ist, wie wurde denn das Verfahren beendet? Da sich ja nach der Verhandlung noch einiges in dem Rechtsstreit getan hat, was man anhand der verschiedenen Streitwerte sieht, stellt sich die Frage, ob ein Urteil im schriftlichen Verfahren ergangen ist?
Edit:
Okay....dann alles retour und dann fallen natürlich beide Gebühren nach dem letzten Streitwert an.
Edit:
Okay....dann alles retour und dann fallen natürlich beide Gebühren nach dem letzten Streitwert an.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
nein, ich sehe das nicht so.
du müsstest den Klagebetrag hernehmen. (962,04 ) und dann immer plus Erweiterung + Erweiterung etc. für die VG. Müsste also ein höherer Betrag rauskommen, so ca 2700 oder so
du müsstest den Klagebetrag hernehmen. (962,04 ) und dann immer plus Erweiterung + Erweiterung etc. für die VG. Müsste also ein höherer Betrag rauskommen, so ca 2700 oder so
Es ist ein Teilverzichts- und Schlussurteil aufgrund der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2011 ergangen.
Eure zwei Varianten klingen logisch, und doch bringen sie mich nicht weiter, weil ich beide bereits in Erwägung gezogen habe, nur leider muss ich mich ja für eine entscheiden.
Eure zwei Varianten klingen logisch, und doch bringen sie mich nicht weiter, weil ich beide bereits in Erwägung gezogen habe, nur leider muss ich mich ja für eine entscheiden.
in der Frage wurde meine variante gar nicht erwähnt
da gibt es mE überhaupt nichts zu überlegen. Einmal entstandene Gebühren reduzieren sich nicht. Für die VG kann demenstsprechend nicht der letzte Wert maßgeblich sein. (für die TG schon)
da gibt es mE überhaupt nichts zu überlegen. Einmal entstandene Gebühren reduzieren sich nicht. Für die VG kann demenstsprechend nicht der letzte Wert maßgeblich sein. (für die TG schon)
- Anahid
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Oh oh.....da muss ich meinem Kollegen Recht geben, was die VG angeht. Ich hab nicht auf die Teil-Klagerücknahme geachtet
Der Wert der Teil-Klagerücknahme ist für die VG mit hinzuzurechnen, sodass der Wert hier 2.711,64 € beträgt. Die TG ist nach dem letzten festgesetzten Wert von 2.376,64 € zu berechnen.
Der Wert der Teil-Klagerücknahme ist für die VG mit hinzuzurechnen, sodass der Wert hier 2.711,64 € beträgt. Die TG ist nach dem letzten festgesetzten Wert von 2.376,64 € zu berechnen.
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gkutes hat geschrieben:meinem Kollegen
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