Hallo zusammen!
ich brauche einmal eure Hilfe und zwar habe ich folgenden Fall:
Anklage wurde zunächst vor einem AG erhoben und parallel wurde vor einem anderen AG auch eine Anklage erhoben.
Nach unserer Mitteilung dem ersten Amtsgericht, dass eine 2. Anklage erhoben worden ist, wurde die 1. Anklage vom Gericht zurück genommen.
meine Frage ist: wirkt sicht das auf die Abrechnung in irgendeiner Weise aus? (vielleicht wie zwei Verfahren abrechnen, bloß das eine nur mit einer Grundgebühr + Nr.4141 ?)
wäre dankbar für eure Meinung
Strafverfahren-2 Anklageschriften
- Master24
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Dann dürfte es teuer werden für den Mandanten. Die erste Abrechnung meines Erachtens nach normal und die eingestellte Angelegenheit auch plus die Einstellungsgebühr.
MfG, Master24
MfG, Master24
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -