Hey Leuzz
ich hab hier eine Sache wo der Schuldner nach Österreich verzogen ist. Wir haben auch schon unseren Titel gem. Verordnung des Europäischen Parlaments für vollstreckbar erklären lassen. Wie geh ich jetzt weiter vor?
Zwangsvollstreckung mit Anschluss EV im Ausland
- Loki
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http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/k ... -view=true" target="blank Das schon mal an Anhaltspunkt. Siehe unter VII. Das Formular für das Exekutionsverfahren (also der ZV-Antrag) kann man sich auch runterladen. Leider weiß ich gerade die Seite nicht. Müsste hier im Forum aber auch zu finden sein über die Suchfunktion. Ansonsten kann ich dir nur raten, die ZV durch einen österreichischen Kollegen durchführen zu lassen. Das Ganze hat zumindest mich ganz schön viele Nerven gekostet.