KFA in Strafsachen bei Freispruch

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ellimorelli
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#1

05.04.2011, 14:01

Hallo.

Ich suche ein Muster für einen KFA in Strafsachen nach Freispruch. Kann mir da jm. helfen?
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Liesel
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#2

05.04.2011, 14:07

In dem Strafverfahren gegen

XY

- Aktenzeichen:

wird beantragt,

nachstehende Gebühren und Auslagen zu Lasten der Staatskasse festzusetzen.

Um Anordung der gesetzlichen Verzinsung ab Rechtskraft bzw. Antragseingang wird gebeten.

Berechnung Gebühren


Rechtsanwalt



Abtretungserklärung beifügen.
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ellimorelli
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#3

05.04.2011, 14:17

keine §§ aufführen wie § 106 ZPO im Zivilprozess?
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Adora Belle
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#4

05.04.2011, 14:19

Nee, ist doch nix gegenseitiges. Die Kosten werden gegen die Staatskasse festgesetzt, aber einen § brauchste dafür nicht.
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ellimorelli
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#5

05.04.2011, 18:21

ich muss auch gleich nochmal paar Fragen zu dem KFA in Strafsachen stellen:

1. kann ich da die Gebühr für die Akteneinsicht aufführen?
2. kann ich die Kopierkosten aus der Ermittlungsakte aufführen?
3. wir hatten den TErmin mitgeteilt bekommen und als mein Chef am Tag der Verhandlung am Gericht war , hat er vom Richter erfahren, dass der Termin nicht stattfindet, sondern verlegt wird, die Verhandlung wurde aber nicht eröffnet--> bekommen wir trotzdem die Terminsgebühr?
4. 2. Termin fand statt, bekommen wir jetzt 2 x Fahrtkosten, 2 x Tag- und Abwesenheitsgeld?
5. kann ich die Übernachtungskosten mit Nr. 7006 VV RVG aufführen?
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#6

05.04.2011, 21:12

5x ja.
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#7

05.04.2011, 21:27

so hier nun der KFA

Nr. 4100
Nr. 4104
Nr. 4106
Nr. 4108
Nr. 7000 1. a) Auslagen Kopien (darf man schreiben, ob diese aus der Ermittlungsakte sind?)
Gebühr für Akteneinsicht
Nr. 7002
Nr. 7005 3.
Nr. 7003
Nr. 7006
Nr. 7005 3.
Nr. 7003
Nr. 7006
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#8

06.04.2011, 08:20

ich sehe gerade, dass noch eine Terminsgebühr fehlt, die müsste dann noch ergänzt werden.

kann ich an dem Mandanten eine Rechnung mit genau den gleichen Gebühren schicken? Ist es trotzdem gerechtfertigt, den Mananten Gebühren in Rechnung zu stellen, auch wenn diese nicht von der Staatskasse übernommen werden? (z.B. evtl. 2. Terminsgebühr?)
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Liesel
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#9

06.04.2011, 08:51

Eine Rechnung an den Mandanten kannst du machen. Allerdings schuldet der Mandant auch nur die Gebühren, die tatsächlich entstanden sind. Wenn die 2. TG angefallen ist, muß diese die Staatskasse ebenso übernehmen.

In den KfA noch die Auslagen des Mandanten nach dem JVEG mit aufnehmen und Abtretungserklärung beifügen.
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#10

06.04.2011, 09:03

Liesel hat geschrieben:Eine Rechnung an den Mandanten kannst du machen. Allerdings schuldet der Mandant auch nur die Gebühren, die tatsächlich entstanden sind. Wenn die 2. TG angefallen ist, muß diese die Staatskasse ebenso übernehmen.

In den KfA noch die Auslagen des Mandanten nach dem JVEG mit aufnehmen und Abtretungserklärung beifügen.
Ich weis ja nicht, ob die 2. TG entstanden ist, da die Verhandlung nicht eröffnet wurde, aber der Termin erst abgesagt wurde, als mein Chef bei Gericht war.

Welche Gebühren im JVEG meinst du denn? Ich hab davon noch nie was gehört, muss ich ehrlich zugeben... :oops:
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