ich brauch mal wieder eure Hilfe.
Wir haben nur eine Beratung in einer Mietsache durchgeführt, es ging um die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung.
Was setze ich als Gegenstandswert für die Abrechnung an? Gibt es da einen?
Oder gilt da der Auffangstatbestand von 4.000,00 € weil nichts geregelt ist? Ich hab schon x-Bücher gewälzt und nichts gefunden und auch meine Suche hier war ergebnislos.
Oder soll ich gleich die Höchstgrenze für Beratung 190,00 € (Erstberatung) nehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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