Hallo zusammen,
habe hier eine Akte liegen, wo ich nicht weiter komme. Folgender Sachverhalt:
Mandant hat im Juni 2001 beim Arbeitsgericht rückständigen Lohn eingeklagt und Gegner wurde zur Zahlung verurteilt. Das Klageverfahren wurde jedoch von einer anderen Kanzlei durchgeführt.
Mandant kommt nun zu uns und fragt an, ob hieraus noch vollstreckt werden kann. Grundsätzlich ist dies ja kein Problem, jedoch hat die Firma (GmbH) Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wurde wegen Masseunzulänglichkeit im September 2006 eingestellt und die Gesellschaft wurde wegen Vermögenslosigkeit von Amtswegen im Januar 2007 gelöscht.
Nunmehr stellte ich fest, dass es die gleiche Firma (gleiche Firmenbezeichnung) in einer anderen Stadt gibt und die GF die Gleiche ist.
Kann man hier noch vollstrecken? Ich denke nein, bin mir aber nicht ganz sicher
Vollstreckung Arbeitslohn
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Liebe Grüße Strohblume
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Firmen werden ja letztlich über ihre Handelsregistereintragungen zum Leben erweckt und eben gelöscht, also wenn die eine im HR gelöscht ist und auf wundersame Weise eine neue entstanden, dann hat die GF wohl dafür gesorgt, dass man mit Titeln gegen die alte nix gegen die neue Firma machen kann.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Ja im Handelsregister ist die alte Firma gelöscht. Also habe ich hier keine Chance mehr gegen die Firma vorzugehen.
Liebe Grüße Strohblume
- Syrome
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Lies mal den § 25 HGB bezüglich Unternehmensfortführung. Dazu gibt auch entsprechende Rechtsprechung. Vielleicht hilft dir das weiter?
Liebe Grüße
Syrome
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Syrome
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.
(chinesisches Sprichwort)
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