...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Katie
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#1
06.07.2007, 22:32
Hallo,
ich habe eine sog. titelergänzende Feststellungsklage eingereicht (es geht nur um die Feststellung, daß es sich bei der Forderung um eine aus vorsätzlich unerlaubter Handlung handelt). Bisher habe ich immer den Streitwert mit 1/4 der Forderung angesetzt, was auch keine Beanstandungen gab.
Jetzt setzt mir ein AG den Wert mit 90 % der Forderung an. Das gefällt mir natürlich gar nicht.
Hat jemand vielleicht ein diesbezügliches Urteil für mich? Hab selbst schon gewühlt, aber nichts gefunden.
Danke schön.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Katie
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#2
09.07.2007, 23:17
*schieb*
Kann mir hier keiner helfen?
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
![Bild](https://i.gifer.com/GUCl.gif)
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Gina
#3
10.07.2007, 05:56
90 % sind definitiv zu viel für einen Feststellungsantrag. 10 bis 25 % (also dein Viertel) sind laut Rechtsprechung angemessen. Was sagen die Kommentare dazu?
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Katie
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#4
10.07.2007, 07:51
Für diesen speziellen Fall habe ich nichts gefunden. Wenn Du also irgendeine Entscheidung für mich hättest..
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)