Guten Morgen alle zusammen, ich habe hier ein kleines Problemchen mit einem Vollstreckungsbescheid.
Ich soll in der Sache die ZV einleiten, allerdings ist mir beim durchsehen der Akte aufgefallen, dass im MB der Antragssteller mit Vorsteuerabzugsberechtigung eingetragen ist. Das ist aber nicht der FALL. Hat jemand von euch dieses Problem schon mal gehabt? Gibt es wohl eine Möglichkeit den VB noch umzuändern? Außerdem sehe ich gerade wurde die Anrechnung nur mit der halben Gebühr für die Außergerichtliche Tätigkeit mit in den MB genommen, ist das richtig? Was sagt ihr????
Gruss NINA
Problemchen mit Vollstreckungsbescheid
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Das Problem mit der Vorsteuerabzugsberechtigung hatte ich auch schon, eine Umänderung war aber nicht mehr möglich.
Das mit der Anrechnung wurde hier schon mehrfach diskutiert, was wäre denn deiner Meinung nach richtig?
Das mit der Anrechnung wurde hier schon mehrfach diskutiert, was wäre denn deiner Meinung nach richtig?
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Mhhhh, also ich dachte die Pauschale kann addiert werden auf die 1/2 Geschäftsgebühr?! Bei der Mehrwertsteuer bin ich mir nicht sicher
Kann man denn da noch was ändern lassen im VB, wahrscheinlich auch nicht, oder????
Kann man denn da noch was ändern lassen im VB, wahrscheinlich auch nicht, oder????
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Es wird nur die 1/2 Gebühr angerechnet!
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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