ich habe hier eine kleine Aufgabe und komme nicht so weiter. Folgender Fall:
Eheleute soundso kommen zum Anwalt. Er bekommt sofort Klageauftrag, soll 16.000,00 € einklagen. Anwalt fertigt Klage. Kurz vor Einreichung bekommt er einen Anruf, die Gegenseite hat 10.000,00 € gezahlt. Über die restlichen 6.000,00 € wird streitig verhandelt. Es ergeht ein Urteil. Abrechnen.
Soweit kein Problem. Ich nehme
1. 0,8 aus 10.000,00 €
2. 0,3 aus 10.000,00 € für weiteren Mandanten
3. 1,3 aus 6.000,00 €
4. 0,3 aus 6.000,00 € für weiteren Mandanten (oder darf ich das nur einmal nehmen?)
Aber dann:
Abgleich gem. § 15 Abs. 3 RVG: 1,3 aus 16.000,00 € im Vergleich zu Zeile 1 + Zeile 3 ODER 1,6 aus 16.000,00 € im Vergleich zu Zeile 1 + Zeile 3 + Zeile 4?
Muss ich beim Abgleich die 0,3 mit berücksichtigen? Darf ich die überhaupt beide Male nehmen? Ich bin verwirrt.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)