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inki
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#1
06.07.2007, 12:01
Hallo,
brauche dringend Hilfe und zwar ist der Streitwert im Urteil auf 70.558,28 € und ab dem 02.08.2006 auf 120.562,62 € festgesetzt. Will jetzt gerade abrechnen aber bin mir nicht wirklich sicher???? Also Termin war erst am 20.11.2006, demnach doch für die Terminsgebühr den höheren Streitwert oder?
HILFE!!!!!
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jenniver
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#2
06.07.2007, 12:03
Genaus sehe ich auch so, war wohl am 02.08.2006 eine Klageerweiterung.
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StineP
#3
06.07.2007, 12:07
Im Urteil werden Streitwerte auf zwei verschiedene Zeitpunkte gelegt? Komisch.
Aber ja, die TG über den höheren Streitwert
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Grübchen
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#5
06.07.2007, 12:15
Ja das gibt es tatsächlich Stine hatte ich bisher aber auch nur einmal. Ansonsten stimme ich zu
LG Grübchen
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Bärchen
#6
06.07.2007, 12:24
Aber dann kann doch die Verfahrensgebühr auch über den höheren Streitwert genommen werden! Oder gibt es das seit dem RVG nicht mehr? Früher war das ja noch die erhöhte Prozessgebühr... Seit dem RVG hatten wir so einen Fall nicht mehr.
RA-Micro schlägt nichts vor... Gibt es die Gebühr echt nicht mehr?
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rena
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#7
06.07.2007, 13:20
Haben ein Streitwertfestsetzung vom Gericht bekommen.
Muss ich nun auch die Geschäftsgebühr nochmal zu diesem neuen GW in die Abschlussrechnung aufnehmen??
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rena
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#9
06.07.2007, 13:28
Nicht beim KFA, sondern bei der Abschlussrechnung an Mandantschaft.