Lebenshaltungskostenindex 1985 bis jetzt

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Aelizia
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#1

08.02.2011, 14:41

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich muss die Erhöhung eines Betrages durch Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel berechnen.

Der Vertrag ist aus 1995. Vereinbart ist eine monatliche Zahlung i.H.v. 3.300 DM (1.687,26 Euro).
Bei dem Betrag handelt es sich um eine Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Der Ausgangspunkt der Wertsicherungsklausel ist der Lebenshaltungskostenindex für einen 4-Personen-
Arbeitnehmer-Haushalt mit mittlerem Einkommen auf der Basis 1985 = 100 unter Grundlage des Monats
Januar 1995. Eine Abänderung kann verlangt werden, wenn sich dieser um mehr als 5 % erhöht.

Ich komme mit einer eigenen Berechnung nicht so recht voran, weil ja zwischenzeitlich der Verbraucherindex
gilt und bin kurz vorm verzweifeln hier. :(

Vielleicht hat jemand ein Programm zur Hand, mit dem der Erhöhungsbetrag errechnet werden kann?

Vielen Dank schon einmal!

Gruß
Aelizia
Ernie

#2

08.02.2011, 20:12

Die Berechnung des Lebenshaltungskostenindexes ist nicht ohne. :mrgreen: Bis wann brauchst Du das?
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#3

08.02.2011, 21:15

au weia :?

ähm ... diese woche wäre irgendwie schön.
Ernie

#4

09.02.2011, 15:42

So, ich hab mal geschaut, aber die früher gesammelten Tabellen für den LHKI sind bereits vernichtet. Hast Du schon alle Jahrgänge aus dem Internet gezogen ab 1995 mit Stand: 100 = 1985?
Aelizia
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#5

09.02.2011, 16:24

Ja, Tabellen habe ich gefunden. Und zwar hier ab Seite 58:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/ ... y=file.pdf

Und wie muss ich nun vorgehen um einen Betrag zu ermitteln?

Gruß
Aelizia
Jupp03/11

#6

09.02.2011, 17:15

Berechnung der prozentualen Veränderung des
Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen - Früheres Bundesgebiet (ab 1948).
Die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Januar 1995 bis zum aktuellen Indexstand vom Monat Dezember 2010 beträgt 26,5 %.
Dieser Berechnung liegt bis Dezember 1999 der von Ihnen gewählte Index zu Grunde. Ab Dezember 1999 wird die Indexreihe des Verbraucherpreisindex für Deutschland zu Grunde gelegt.
Aelizia
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#7

09.02.2011, 17:24

Danke Jupp, aber ich weiß jetzt nicht so recht,was ich mit den 26,5 % anfangen soll :?: :?
Das sind wirklich böhmische Dörfer für mich.

Also ich hab jetzt mal folgendes berechnet:

Der obere Schwellenwert beträgt 104,2.
Damit hätte eine Anpassung im Juni 1998 (104,3) erfolgen können.
Nach der Formel die Berechnung
(3300 x 104,3) : 99,2 = 3.469,66 Euro

Aber irgendwie fühl ich mich noch immer auf dem Holzweg.
Wie rechne ich denn nun bis heute weiter? Bzw. stelle von LKHI auf VPI um?
Jupp03/11

#8

09.02.2011, 17:34

Als erstes würde ich prüfen, ob eine rückwirkende Erhöhung überhaupt möglich ist. Dieses wird sich aus dem Vertrag von 95 ergeben.
Aelizia
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#9

09.02.2011, 17:55

ruhig den Vertrag mal komplett lesen - danke Jupp!

Rückwirkende Abänderung ist NICHT möglich.
Aelizia
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#10

10.02.2011, 09:03

Lege ich dann nun 26 % vom Ausgangswert als Erhöhungsbetrag zugrunde oder wie?
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