Hallo zusammen,
mein 1. Beitrag und gleich mal eine Frage
Also, es gibt ja nun dieses neue Urteil vom BGH v. 7.3.07 zwecks Anrechnung von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr, etc. So nun unser Fall (wir vertreten Beklagten):
Klage erhalten (über 5.000 Euro plus 220 Euro nicht anrechenbare vorgerichtliche RA-Kosten), nach Gesprächen mit Klägervertreter Zahlung der Klagesumme durch unseren Mandanten, unser Mandant muss nun Kosten des Rechtsstreits tragen. Soweit so gut
Jetzt kam der KFA der Klägerseite. Darin abgerechnet 1,3 VG, 1,2 TG sowie Auslagen und MwSt.
Nun haben wir halt die Zeitschrift RAfaZ erhalten und dort steht gleich auf der 1. Seite folgendes
"Es stellt sich die Frage, ob für die laufenden Verfahren eine Umstellung der Anträge notwendig ist. Meine Antwort ist eindeutig -ja-. Ab sofort müssen alle Anträge auf die volle GG umgestellt werden."
So, stellt sich nun die Frage, hätte die Klägerseite ihre Anträge noch umstellen müssen, mithin die volle GG einklagen müssen und dann im KFA die verminderte VG geltend machen? Oder ist das für diesen Fall überflüssig? Gibt es ggf. Literatur, wo man die Anwendung des neuen Urteils an Beispielen mal sieht?
Wir sind uns nun unschlüssig, ob wir gegen den KFA etwas vortragen oder nicht.
Für schnelle Hilfe wären wir echt dankbar.
Anja & Stephanie
Anrechnung GG auf VG, Urteil BGH v. 7.3.07
- Kasimir1603
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Also zum einen: Hallo
Wir haben hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=5721 alles zu diesem Thema besprochen.
Zu eurer Frage speziell: Wenn die GG nicht eingeklagt wurde, dann seid froh, dann ist der KFA so in Ordnung. Haben die die volle GG eingeklagt, dann muss natürlich im KFA noch die Anrechnung der halben GG erfolgen
Wir haben hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=5721 alles zu diesem Thema besprochen.
Zu eurer Frage speziell: Wenn die GG nicht eingeklagt wurde, dann seid froh, dann ist der KFA so in Ordnung. Haben die die volle GG eingeklagt, dann muss natürlich im KFA noch die Anrechnung der halben GG erfolgen
- Kasimir1603
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Hallo Stine
Lieben Dank erstmal. Habe mich jetzt durch die 33 Forenseiten in dem von Dir genannten Thread gewurschelt *pühhh*
Leider konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden *traurigguck*
Können wir gegen den KFA der Gegenseite vorgehen? Diese haben in ihrer Klage nur die hälftige GG geltend gemacht (Klage war vor dem 7.3.07) und demnach im KFA die volle VG abgerechnet. Nach Aussage der RAFaZ ist wohl aber jeder RA veranlasst, nach dem Urteil vom 7.3.07 seine Klage entsprechend umzustellen, mithin den Antrag dahingehend abzuändern, dass nicht nur die halbe, sondern nunmehr die volle GG im Klagewege geltend gemacht wird. Habe ich zumindest so verstanden. Leider gab es keine weiteren Ausführungen dazu, so dass meine Frage eben noch nicht wirklich beantwortet ist.
Der gegnerische RA hat ja seine Klageanträge nicht mehr umgestellt, kann ihm das jetzt zum Nachteil werden und uns zum Vorteil?
Lieben Dank erstmal. Habe mich jetzt durch die 33 Forenseiten in dem von Dir genannten Thread gewurschelt *pühhh*
Leider konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden *traurigguck*
Können wir gegen den KFA der Gegenseite vorgehen? Diese haben in ihrer Klage nur die hälftige GG geltend gemacht (Klage war vor dem 7.3.07) und demnach im KFA die volle VG abgerechnet. Nach Aussage der RAFaZ ist wohl aber jeder RA veranlasst, nach dem Urteil vom 7.3.07 seine Klage entsprechend umzustellen, mithin den Antrag dahingehend abzuändern, dass nicht nur die halbe, sondern nunmehr die volle GG im Klagewege geltend gemacht wird. Habe ich zumindest so verstanden. Leider gab es keine weiteren Ausführungen dazu, so dass meine Frage eben noch nicht wirklich beantwortet ist.
Der gegnerische RA hat ja seine Klageanträge nicht mehr umgestellt, kann ihm das jetzt zum Nachteil werden und uns zum Vorteil?
Zuletzt geändert von Kasimir1603 am 05.07.2007, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Muss nochmal anfangen, irgendwas stimmt hier nicht mit dem Antworten.
Also, wenn er die halbe GG eingeklagt hat, dann darf die Anrechnung nicht erfolgen.
Summa summarum macht es keinen Unterschied:
Euer Fall:
0,65 GG eingeklagt
KFB: 1,3 VG
Nach neuem Urteil:
1,3 GG
KFB: 0,65 VG
Die Summe ist im Grunde die selbe.
Also, wenn er die halbe GG eingeklagt hat, dann darf die Anrechnung nicht erfolgen.
Summa summarum macht es keinen Unterschied:
Euer Fall:
0,65 GG eingeklagt
KFB: 1,3 VG
Nach neuem Urteil:
1,3 GG
KFB: 0,65 VG
Die Summe ist im Grunde die selbe.
- Kasimir1603
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Merci
Aber es hätte ja sein können, dass der gegnerische Anwalt aufgrund dessen, dass er seine Anträge nach dem Erlass des Urteils des BGH nicht geändert hat, nunmehr die A...karte gezogen hätte und sein KFA trotzdem hätte reduziert werden müssen um die GG Aber dem ist wohl (in unserem Fall - leider -) nicht so Weil dann, hätte ja unsere Mandantschaft immerhin 0,65 Gebühren gespart, nich? Aber naja, muss er halt durch
Danke nochmal
Aber es hätte ja sein können, dass der gegnerische Anwalt aufgrund dessen, dass er seine Anträge nach dem Erlass des Urteils des BGH nicht geändert hat, nunmehr die A...karte gezogen hätte und sein KFA trotzdem hätte reduziert werden müssen um die GG Aber dem ist wohl (in unserem Fall - leider -) nicht so Weil dann, hätte ja unsere Mandantschaft immerhin 0,65 Gebühren gespart, nich? Aber naja, muss er halt durch
Danke nochmal