..mir ist grad kein anderer Titel eingefallen..
Ich bin gestern mit ner Kollegin mal folgende Situation durchgegangen:
Max Mustermann hat einen Bruder: Mirko Mustermann.
Max Mustermann wird nun ein MB + VB zugestellt lautend auf Mirko Mustermann (auf seinem Briefkasten steht nur "Mustermann" und nicht der Vorname, daher würden MB + VB ja nicht als "unzustellbar" zurückgehen, sondern würden zugestellt werden). Max mag seinen Bruder nicht, hat keinen Kontakt zu diesem oder was auch immer; jedenfalls tut er einfach gar nichts.
So kann doch dann ein VB gegen Mirko Mustermann ergehen?
Gut, Mirko würde sagen "Ihr spinnt doch, ich war dort gar nicht gemeldet und daher ist der VB ungültig" (wobei man ja andererseits nicht an der Adresse gemeldet sein muss..)
..jedenfalls: ein VB gegen jemanden, der über das gesamte Mahnverfahren keine Kenntnis hat, ist so doch -zumindest theoretisch- möglich oder hat sich irgendwo ein Gedankenfehler eingeschlichen?
LG und
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