Abrechnung einer Sache, Anlage 2002
Zum Sachverhalt:
Familiensache/Scheidung/PKH
Scheidungstermin 2003
hierbei wurde die Scheidung ausgesprochen, der Versorgungsausgleich aber abgetrennt.
Streitwert wurde auch nur für die Scheidung festgesetzt und diese erst einmal auch nur abgerechnet. Da vor 2004 dementsprechend nach BRAGO
SW: 6600 €
Prozessgebühr
Erörterungsgebühr
Beweisgebühr
alles in allem 823,60 €
Dann starb wohl im Laufe des Verfahrens auf Durchführung des VA der Antragsgegner und das Verfahren wurde erst einmal ruhend gestellt. Die Vorgängerin meiner Chefin hat diese Akte dann abgelegt.
Im Oktober 2010 wurde das Verfahren wieder aufgenommen, jetzt abgeschlossen und der Streitwert auf 2000 € festgesetzt.
Wie rechne ich jetzt ab?
Nach BRAGO, also noch mit drei Gebühren, wie seinerzeit 2003
oder nun nach RVG, also lediglich mit 2 Gebühren.
Wenn ich nach RVG nach dem gesamten Streitwert abrechnen würden, hätte ich dann schon weniger unterm Strich raus als bei der seinerzeitigen Abrechnung nur für die Scheidung.
Bin mir jetzt etwas unsicher wie ich abrechne
schon mal im Voraus
Abrechnung nach BRAGO oder RVG?
ablegen ohne abrechnen ist nicht sehr gewinnfördernd
da das Verfahren nur ruhte und nicht erledigt war, bist du immer noch in der BRAGO
da das Verfahren nur ruhte und nicht erledigt war, bist du immer noch in der BRAGO
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 542
- Registriert: 18.04.2007, 10:32
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Jülich
Nur kurz zu Aufklärung:
Ich stimme Dir natürlich zu, dass das keinesfalls gewinnfördernd ist
Aber ich denke die Vorgängern hat die Akte abgelegt, weil der Antragsgegner verstorben ist ?!
Aber dennoch vielen Dank, also rechne ich wie damals nach dem Gesamtstreitwert 3 gebühren ab?
Ich stimme Dir natürlich zu, dass das keinesfalls gewinnfördernd ist
Aber ich denke die Vorgängern hat die Akte abgelegt, weil der Antragsgegner verstorben ist ?!
Aber dennoch vielen Dank, also rechne ich wie damals nach dem Gesamtstreitwert 3 gebühren ab?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
M.E. wird nach RVG abgerechnet, und zwar VG unter Anrechnung der bereits erhaltenen Gebühren und evtl. TG. Es gibt dazu aber schon einiges im Forum...
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=99 ... VA#p867808" target="blank
Diese Berechnungsmethode wurde meines Erachtens durch einige OLG-Entscheidungen bestätigt...
Diese Berechnungsmethode wurde meines Erachtens durch einige OLG-Entscheidungen bestätigt...
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
Wegen Art. 111 FGG-Reformgesetz.gkutes hat geschrieben:@zaubermaus
und mit welcher Begründung?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
@gkutes: Das ändert ja aber an dem Anrechnungsbetrag nix. Dann wird eben eine 10/10 Prozessgebühr (Wert Scheidung + VA) - 10/10 PB (Wert Scheidung) - 16 (?) % MWST = Anrechnungsbetrag genommen.
ich habe es so gelesen, dass es hier um die Frage ging, ob RVG oder BRAGO.
Du schreibst, dass nach RVG abgerechnet werden soll. aber stimmt das?
Die Anrechnungsproblematik ist ja eine andere Frage. (hierzu kann ich aber nix sagen)
Du schreibst, dass nach RVG abgerechnet werden soll. aber stimmt das?
Die Anrechnungsproblematik ist ja eine andere Frage. (hierzu kann ich aber nix sagen)
Zuletzt geändert von gkutes am 24.01.2011, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.