Gerne, einen Versuch ist es wert. Peinlich oder nicht, der Typ kommt nicht wieder. Dass kann ich mir nicht vorstellen und wenn doch ist das höchstens für ihn peinlich. Ich würde mich jedenfalls schämen wenn ich wegen 50,00 so einen Aufstand machen würde. Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme muss sie auch bezahlt werden. Aber was rede ich...wenn das alle so sehen würden wären wir alle arbeitslos....Summerof77 hat geschrieben:DAS hört sich gut an,PinkLady hat geschrieben:Warum schickst du ihm nicht einen Brief mit dem Hinweis, dass die Unterlagen noch in eurer Akte sind und diese Vvelleicht noch wichtig für ihn sein könnten , weshalb ihr ihm ans Herz legt, den offenen Restbetrag zu tilgen um die Angelegenheit endlich abzuschließen. Andernfalls kann eine Herausgabe leider nicht erfolgen....da ihr auch einer Tätigkeit in der Zukunft nicht entgegenseht
Schreiben an unliebsame Mandanten!
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Wenn ich das mitbekomme, dann nehmen wir einen Vorschuss, das is klar. Vielleicht ist es auch nicht sehr schön ausgedrückt, daß er sich nicht mehr blicken lassen soll. Meinst Du, ich appelliere an sein schlechtes Gewissen, wenn ich ihm die UNterlagen kommentarlos zurückschicke? Mir geht es nur darum, daß er sich als Schuldner auch schuldig fühlt (ich weiß, böse Rachegedanken)
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[quote][falls der nochmal auftaucht, kannst du chef ja vielleicht zu einer vorschusszahlungs aufforderung animieren/quote]
Alles andere wäre wohl unvertretbar. Vielleicht schreckt ihn dass dann auch gleich so ab dass er von allein das Mandat kündigt.
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Also, vielleicht nur zum Abschluss! Nachdem ich mein Schreiben ausformuliert hatte, fand ich es dann doch peinlich und hab es gelassen. Das klang so drohend mit dem ...Unterlagen vorliegen, die Ihnen nach Zahlung unserer Rechnung übersandt werden... Aber trotzdem danke! Für andere Fälle werde ich mir das im Kopf weiter ausarbeiten und ggf. anbringen.
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Meiner Meinung nach ist das höchstens für den Mandant peinlich.
Er hat die Leistung eines Anwalts in Anspruch genommen, dann hat er diese auch zu bezahlen. Wenn man das überall so machen würde, wären viele Geschäfte pleite mit dieser ,,Ach die paar Euro"-Einstellung. Die Rechnung beträgt z. B. 850€, dann hat er auch den kompletten Preis zu bezahlen.
Er hat die Leistung eines Anwalts in Anspruch genommen, dann hat er diese auch zu bezahlen. Wenn man das überall so machen würde, wären viele Geschäfte pleite mit dieser ,,Ach die paar Euro"-Einstellung. Die Rechnung beträgt z. B. 850€, dann hat er auch den kompletten Preis zu bezahlen.
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Es macht wenig Sinn, 10 (!) Jahre alte Beiträge rauszukramen und zu kommentierenchri_ssi hat geschrieben: ↑18.02.2021, 13:59Meiner Meinung nach ist das höchstens für den Mandant peinlich.
Er hat die Leistung eines Anwalts in Anspruch genommen, dann hat er diese auch zu bezahlen. Wenn man das überall so machen würde, wären viele Geschäfte pleite mit dieser ,,Ach die paar Euro"-Einstellung. Die Rechnung beträgt z. B. 850€, dann hat er auch den kompletten Preis zu bezahlen.
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Weil das Thema laut Themenstarterin ausgeschrieben war
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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