Hallo zusammen,
März 2008 haben wir aus einem Urteil, welches seit 2008 rechtskräftig ist, vollstreckt. Die angefallenen Gebühren nebst Gerichtsvollzieherkosten wurden dieses Jahr erst in Rechnung aufgegeben.
Wann verjährt die Rechnung? Ende 2011 oder 2014?
Danke
Verjärhung - Rechnung
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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§ 8 RVG
Fälligkeit, Hemmung der Verjährung.
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht.
M. E. ist hier zu prüfen, wann die Vergütung fällig war und dann kannste die Verjährung berechnen ... 100 %ig sicher bin ich aber nicht, ob es darauf ankommt oder ob man einfach ab Rechnungsstellung rechnet ...
Fälligkeit, Hemmung der Verjährung.
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht.
M. E. ist hier zu prüfen, wann die Vergütung fällig war und dann kannste die Verjährung berechnen ... 100 %ig sicher bin ich aber nicht, ob es darauf ankommt oder ob man einfach ab Rechnungsstellung rechnet ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!