PKH gewährt (arbeitslos) und nun wieder in Arbeit

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Jungundahnungslos
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 12.01.2010, 17:15
Wohnort: Karnevalshochburg

#1

08.12.2010, 10:25

Hallo Gemeinde,
so einen Fall hatten wir noch nicht und daher brauch ich mal eben Euren Rat.

PKH im Scheidungsverfahren für Mandanten (damals arbeitslos) beantragt und erhalten. Termin zur mdl. Verhandlung im Januar angesetzt. Nun teilt der uns mit, er habe wieder Arbeit und natürlich ein deutlich höheres Einkommen (würde aus unserer Sicht nicht mehr für PKH) genügen.

Nun unser Problem: Müssen wir das dem Gericht selbst mitteilen (ggfls. einen neuen PKH-Antrag stellen) oder können wir dies auch dem Gericht in der mdl. Verhandlung offenbaren? Gäbe es denn u.U. Ärger? Denn bei der Antragstellung haben wir ja wahrheitsgemäß geantwortet.

P.S. Mandant arbeitet in der Baubranche, d.h. es steht gar nicht genau fest, ob er im Januar nicht schon wieder arbeitslos ist.
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#2

08.12.2010, 11:14

Hallo,

sicherheitshalber würde ich es dem Gericht mitteilen. Du kannst ja dazu schreiben, dass es noch nicht feststeht, dass er auch tatsächlich wieder Arbeit hat.

Im Rahmen von der Prüfung der PKH innerhalb der vier Jahre nach Bewilligung würde es ja sowieso rauskommen und er müsste dann gegebenenfalls Raten zahlen. Lieber gleich, nicht dass ansonsten die PKH ganz widerrufen wird.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

08.12.2010, 12:07

Sehe ich genauso, spätestens bei der Überprüfung käme es raus. Am besten Änderungen immer sofort angeben.
LG Grübchen
Berlin-Mitte
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 14.12.2010, 17:18
Software: RA-Micro

#4

14.12.2010, 17:23

Hallo liebe Allwissenden,
ich habe einen ähnlichen Fall. Unser Mandant war am Anfang des Verfahrens Sozialhilfeempfänger. PKH wurde bewilligt. Nun wurde das Verfahren mit einem Vergleich beendet, der eine 6-stellige Zahlung an unseren Mandanten beinhaltet. Wir haben bisher noch nichts abgerechnet. Wie muss ich mich jetzt verhalten? PKH zurücknehmen und dem Mandanten gegenüber normal abrechnen?

In freudiger Erwartung Eurer Rückäußerung ...
:thx
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#5

14.12.2010, 17:28

Also wenn der Rechtspfleger meint da auf die Abfindung zurückgreifen zu können und deshalb die PKH aufzuheben wird er das machen. Ist mir auch schon passiert. Wenn von da nix kommt rechnest du ganz normal die PKH ab die der Mandant bekommen hat.DU gehst doch nicht für deinen Mandanten hin und sagst ich will nicht mehr das der PKH bekommt.
LG Grübchen
Antworten