...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunny
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#1
10.12.2010, 20:19
Hi zusammen, hab mal wieder ein Problemchen.
Und zwar gehts um folgendes:
In der ersten Instanz wurde ein KFB erlassen. Dann wurde aber in Berufung gegangen. Die Gegenseite hat nun zur Zahlung des KFB aufgefordert.
Meines Erachtens muss der KFB noch nicht gezahlt werden, da die Berufung noch läuft. Meine Chefin sieht das etwas anders.
Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen? Lieg ich wirklich falsch?
Danke schon mal.
LG
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Panda
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#2
10.12.2010, 20:22
Wie lautet denn die Vollstreckungsklausel?
Wir kommen aus dem Nichts, wir werden zu Nichts,
also was haben wir zu verlieren? Nichts!
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Sunny
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#3
10.12.2010, 20:24
das urteil ist gegen sicherheitsleistung vollstreckbar, dann gilt das doch für den kfb auch, oder? ich steh grad irgendwie aufm schlauch.
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Panda
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#4
10.12.2010, 20:29
Würde ich sagen. Dann muss die Gegenseite erst die Sicherheit hinterlegen.
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#5
10.12.2010, 20:31
also lag ich doch nicht so falsch. ich mein, bei der berufung kann ja wieder was anderes rauskommen, als in der ersten instanz. und das ne sicherheit geleistet wurde, kann ich mir etwas schwer vorstellen bei der gegenseite
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#6
10.12.2010, 20:34
Also würde ich die Gegenseite entsprechend anschreiben. Solange kein Nachweis erbracht ist, gibt es auch kein Geld. Könnt ihr dann ebenfalls Sicherheit hinterlegen?
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#7
10.12.2010, 20:37
nein, nur die gegenseite, leider. für uns ist es nicht so gut ausgegangen.
danke, dann werd ich denen mal ein schreiben schicken.
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13
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...ist hier unabkömmlich !
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#9
10.12.2010, 22:39
Ich schließe mich 13 an, auch wenn das vorher vielleicht klar zu erkennen war.
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