fünf Verfahren ein Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sunny1977
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#1

07.12.2010, 10:05

hey leute,
ich finde einfach nix passendes als antwort... bitte um HILFE

wir haben 5 Verfahren, davon 2 Berufungsverfahren. In dem einen BV ist Termin mit Vergleich über alle 5 Verfahren.

In jedem Verfahren war zuvor schon einmal ein Termin.

Wie rechne ich das nu ab ?

Meine Idee:

1 bis 3 Verfahren
1,3 VG auf den jeweiligen SW
1,2 TG auf den jew. SW

4. Verfahren
1,6 VG auf den jew. SW
1,2 TG auf den jew. SW

5. Verfahren
1,6 VG auf den jew. SW
1,2 TG auf den Vergleichswert
1,0 Einigungsgeb. auf den Vergleichswert

so und dann.... was wird denn wie angerechnet ??? ich versteht nur BAHNHOF !!

danke schon mal
simone
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Trynnchylld
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#2

07.12.2010, 10:23

Hi,

also, du musst zunächst eine Gesamtabrechnung für das Verfahren machen, in welchem der Vergleich geschlossen wurde. Hier hast du ja dann zusätzliche Beträge für die nicht rechtshängigen Ansprüche. Nicht rechtshängig bedeutet in dem Fall, dass die Verfahren nicht in diesem speziellen Verfahren (in dem der Vergleich geschlossen wurden) anhängig waren. Dass sie bei anderen Gerichten oder andere Abteilungen anhängig waren spielt keine Rolle.

Nachdem du die Gesamtabrechnung gemacht hast, rechnest du noch die einzelnen Verfahren für sich ab unter Berücksichtigung der Anmerkungen zu Nr. 3101 Abs. 1 VV RVG und § 15 Abs. 3 RVG.
Lieber Gruß, Trynn

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carolina
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#3

07.12.2010, 11:49

Hallo,

ich habe in etwa das gleiche Problem.

Habe insgesamt drei Verfahren vor dem ArbG, wovon eins in der II. Instanz durch Vergleich mit den anderen beiden Verfahren erledigt wurde.

Habe ich es richtig verstanden, dass die anderen Verfahren, die im Vergleich miterledigt wurden erstmal normal abzurechnen sind und dann eine Abschlussrechnung für die II. Instanz erstellt wird, und nur in dieser die Anrechnungen stattfinden?

Ich hab da einen totalen Black Out!!!

Soll ich nun so abrechnen?

1. Verf.
1,3 VG - SW 19.266,77€

2. Verf.
1,3VG - 21.397,15€
1,2 TG - 21.397,15 €

3. Verf.
I. Instanz
1,3 VG - 66.059,17€
1,2 TG - 66.059,17 €

II. Instanz
1,6 VG - 105.134€
1,1 VG - 40.663,92€ (21.397,15€ + 19.266,77€)???
1,2 TG - 126.531,15€ -muss ich hier auch den SW nehmen wie bei der EG???
1,3 EG - 145.797,92€ (21.397,15€ + 19.266,77€ + 105.134€)

Ich dachte nämlich erst, ich müsste bei den anderen nicht rechthängigen Verf. jeweils bei der Verfahrensgeb. die übersteigende Verfahrensgeb. aus der II. Instanz in Abzug bringen.

Über eure Hilfe würde ich mich freuen. Danke schon mal vorab.

Grüße
sunny1977
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#4

07.12.2010, 12:36

vielen dank für die schnelle antwort :thx
ich versuch es mal.
carolina
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#5

07.12.2010, 15:19

Hallöchen,

kann mir denn zu meiner oben erstellen Abrechnung niemand weiter helfen?????

Ich Blick mit den ganzen Anrechnung und dem § 15 Abs. 3 einfach nicht durch.

Grüße
sunny1977
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#6

08.12.2010, 13:50

hey,
sorry aber ich habe da auch nicht so den plan von.
mach doch ein eigenes thema auf, vielleicht kann dir jemand weiterhelfen.

vg
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